Schönen guten Tag! Ich habe schon etliche Kommentare und Beiträge durchgeackert, bin mir aber über die Lösung meines Problems noch nicht ganz im Klaren.
Es wird die Löschung des Nacherbenvermerks beantragt.
Nacherbenvermerk:
Vorerbin - Nacherbin...ersatzweise die ehelichen leiblichen Abkömmlinge der Nacherbin.
Bewilligungen liegen vor von
- Vorerbin
- Nacherbin
- zwei Kindern der Nacherbin - ABER die Abstammung ist nicht in grundbuchgemäßer Form nachgewiesen.
Nach Nachforschungen ist mir klar, dass ich für die unbekannten Ersatznacherben eine Bewilligung eines Pflegers samt Genehmigung benötige. Meine Frage: Sind denn die zwei Kinder der Nacherbin, die bereits bewilligt haben, auch unbekannt?? Würde der Pfleger auch für diese handeln? Man weiß ja jetzt noch nicht, wer zum Zeitpunkt des evtl. Ersatznacherbfalles Ersatzerbe wird, oder? Falls ich die Bewilligungen der zwei "mir bekannten" Ersatznacherben benötige, müsste ich den Abstammungsnachweis noch in der Form des § 29 GBO anfordern und ggfls. noch in die deutsche Sprache übersetzen lassen.
Bin dankbar über jede Anregung....:)