Hallo,
ein Betreuungsrichter hat nunmehr angefangen, auf Anregung des Landesamts für Jugend und Soziales, deren Mitarbeiter als Behördenbetreuer "anzuerkennen".
Ich habe habe gelesen, dass ich auch die Erleichterungen als Behördenbetreuer im Einzelfall entziehen kann. Vorliegend habe ich mehrere Betreuungen > als 120.000 EUR Vermögen. Diese würde ich schon gerne weiter mit einer Rechnungslegung überwachen und nicht "gezwungenerweise" auf eine Vermögensübersicht verwiesen werden.
Kann man diese automatisch zugefallene Vergünstigung so einfach widerrufen? Muss ich / kann ich das beschränken auf die Rechnungslegung? Hat jemand sowas schon mal gemacht?