zig Feststellungen, dass Betreuerin als Behördenbetreuerin fungiert...was nun?

  • Hallo,
    ein Betreuungsrichter hat nunmehr angefangen, auf Anregung des Landesamts für Jugend und Soziales, deren Mitarbeiter als Behördenbetreuer "anzuerkennen".

    Ich habe habe gelesen, dass ich auch die Erleichterungen als Behördenbetreuer im Einzelfall entziehen kann. Vorliegend habe ich mehrere Betreuungen > als 120.000 EUR Vermögen. Diese würde ich schon gerne weiter mit einer Rechnungslegung überwachen und nicht "gezwungenerweise" auf eine Vermögensübersicht verwiesen werden.

    Kann man diese automatisch zugefallene Vergünstigung so einfach widerrufen? Muss ich / kann ich das beschränken auf die Rechnungslegung? Hat jemand sowas schon mal gemacht?

  • Hast du denn Gründe, dass du an einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung Zweifel hast?

    Muss man so eine "Entfreiung" nicht auch begründen? Ich denke, da reicht als Begründung "hohes Vermögen" sicher nicht...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Jep, muss man.
    Die Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwaltung dürfen nicht nur wegen 0,02 EUR bestehen oder pauschal. Es muss konkret dargelegt werden.
    Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.
    Und die Schlussrechnungslegungspflicht bleibt eh.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Nun, abgesehen davon, dass mir bisher nur Fälle bekannt sind, in denen Betreute durch ihre nächsten Angehörigen geschädigt wurden:

    Nach Wertung des Gesetzgebers reicht es, dass der Behördenbetreuer durch seine Behörde beaufsichtigt wird. Richtig krass finde ich das erst im Blick auf § 1908g BGB. Der GEsetzgeber begründet die Unzulässigkeit des Zwangsgelds damit, dass der Behördenbetreuer die Betreuung in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe ausübe.
    HIER, Seite 159.

  • Leider empfinde ich es nicht als besonders gut, wenn Dritte - also familienfremde - weitgehend ohne Kontrolle herumwerkeln.

    Das gleiche Problem hast Du doch auch bei Vereinsbetreuern. Auch dort bekommst schluessendlich "nur" eine Schlussrechnung.

    Bei einem sehr nahe stehenden Familienmitglied finde ich das nicht problematisch.

    Wenn gemauschelt wird, dann doch gerade in diesen Bereich!

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