Der Betreute hat ursprünglich in einem Heim gelebt und ist dann in eine Außenwohngruppe gezogen. Seit dieser Zeit ist die Vergütung ohne nähere Prüfung nach dem Status " Wohnung " gezahlt worden.
Die Betreuerin hat angegeben, dass der Betroffene z.B. selbstständig Listen zur Beschaffung der Lebensmittel erstellt.
Was tun ? Kann ich überhaupt jetzt noch nach Jahren eine andere Einstufung vornehmen ?
Wohngruppe= Heim ?
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Schulleck -
7. September 2012 um 13:50
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Zur zweiten Teilfrage:
Dass bei früheren Festsetzungen ein höherer Stundensatz zugrunde gelegt worden ist, begründet weder eine rechtskräftige Bindung des Gerichtes noch ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand dieser Einstufung (ausführlich: LG Stendal, Beschluss vom 20.08.2008, 25 T 134/08).
Eine Rückforderung bisher geleisteter Vergütung findet aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch nicht statt (OLG Stuttgart, BtPrax 3/11 S. 134).Zur ersten Teilfrage:
Die Unterscheidung "Heim / nicht Heim" ist ein weites Feld, dass ich noch nicht abschließend beackert habe. Da lass ich lieber die Fachleute ran. -
Zu Formen betreuten Wohnens vgl. München BtPrax 2006, 107; Stuttgart FGPrax 2007, 174; LG Koblenz FamRZ 2006, 971; LG Flensburg 5 T 399/05, LG Kleve 4 T 223/09, LG Hildesheim 5 T 145/06, OLG Dresden 3 W 446/06 - weitgehend aber dementgegen BGH XII ZB 90/09.
Der Aufenthalt in einer Außenwohngruppe KANN als Heimaufenthalt zu werten sein, LG Duisburg, 12 T 122/07 = BtPrax 2007, 266.
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