hallo leute,
hier noch eine kurze frage zum freitag-nachmittag
mein betreuer will für die betreute ihr grundstück verkaufen - jetzt hab ich den kaufvertrag vom notar bekommen, der gemäß vollmacht dazu befugt ist, die genehmigung zu beantragen:
- kaufvertrag ist in ordnung hinsichtlich kaufpreis
mir liegt ebenfalls die grundschuldbestellungsurkunde des käufers vor - hier hat der käufer gemäß belastungsvollmacht für den verkäufer (meine betreute) gehandelt, welche von dem betreuer vertreten wird
kann ich die genehmigung sowohl für den kaufvertrag als auch für die grundschuldbestellung erteilen?
ich bin ein wenig überfragt...
danke!! und ein schönes we!!