betreuungsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf und Grundschuldbestellung

  • hallo leute,
    hier noch eine kurze frage zum freitag-nachmittag ;)
    mein betreuer will für die betreute ihr grundstück verkaufen - jetzt hab ich den kaufvertrag vom notar bekommen, der gemäß vollmacht dazu befugt ist, die genehmigung zu beantragen:
    - kaufvertrag ist in ordnung hinsichtlich kaufpreis
    mir liegt ebenfalls die grundschuldbestellungsurkunde des käufers vor - hier hat der käufer gemäß belastungsvollmacht für den verkäufer (meine betreute) gehandelt, welche von dem betreuer vertreten wird
    kann ich die genehmigung sowohl für den kaufvertrag als auch für die grundschuldbestellung erteilen?
    ich bin ein wenig überfragt...

    danke!! und ein schönes we!!

  • der kaufpreis beträt 99.000,00 EUR und die Grundschuld wird in Höhe von 155.000,00 EUR bestellt.
    eine zweckbestimmung find ich leider nicht..

  • Dann hätte ich erhebliche Probleme mit der Genehmigung der Grundschuldbestellung.

    Bei uns wird diese regelmäßig auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt und auch festgeschrieben, dass diese ausschließlich zur Finanzierung des Kaufpreises genutzt werden darf.

    Ein derartiges Mißverhältnis wie in diesem Fall deutet m. E. darauf hin, dass der Kaufpreis viel zu niedrig angesetzt ist.

    Welche Bank lässt die Belastung eines Grundstückes mit Verkehrswert 99.000,- € in Höhe von 155.000,- € zu? :gruebel: Wäre mir neu, dass es so etwas (noch) gibt.

  • Handelt es sich vielleicht um ein unbebautes Baugrundstück? Das wäre eine Erklärung für die höhere Grundschuld. Eine Grundschuld ohne Zweckerklärung ist meiner jahrelangen Grundbucherfahrung nach nicht üblich. Ich würde die Urkunde nochmal genau lesen (auch wenn es zäh ist).

  • [quote='Frog','RE: betreuungsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf und Grundschuldbestellung hätte ich erhebliche Probleme mit der Genehmigung der Grundschuldbestellung.

    Bei uns wird diese regelmäßig auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt und auch festgeschrieben, dass diese ausschließlich zur Finanzierung des Kaufpreises genutzt werden darf.

    Ein derartiges Mißverhältnis wie in diesem Fall deutet m. E. darauf hin, dass der Kaufpreis viel zu niedrig angesetzt ist.

    /QUOTE]

    Wieso sollte der Kaufpreis ( theoretisch ) nicht dem Verkehrswert entsprechen können ?
    Wenn neben dem Kaufpreis nicht unerhebliche Renovierungskosten für den Erwerber anfallen , kann das Mißverhältnis zwischen Kaufpreis und bestellter Grundschuld schon mal erheblich ausfallen.

  • Falls tatsächlich keine Zweckbestimmung in der Grundschuldbestellung enthalten ist, kann diese nicht genehmigt werden, auch nicht, wenn sie nur bis Kaufpreishöhe wäre.
    Ich hätte auch erhebliche Bedenken, Belastungen über den Kaufpreis hinaus zu genehmigen, wenn eine korrekte Zweckbestimmung enthalten ist. Die Mehrheit im Forum ist allerdings anderer Ansicht

  • Ich halte mich bei dem Thema immer streng an LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 28.08.2006 13 T 4282/06 mit folgendem ( allerdings verkürzten ) Orientierungssatz :

    " Beim Erwerb eines Grundstücks von einem unter Betreuung stehenden Käufer steht der vormundschaftsgerichtlichen ( jetzt wohl betreuungsgerichtlichen ) Genehmigung einer Finanzierungsgrundschuld nicht entgegen, dass der Grundschuldbetrag höher ist als der Kaufpreis, wenn der Sicherungszweck der Grundschuld entsprechend dem Sicherungsvertrag zunächst auf die zur Zahlung des Kaufpreises zu leistenden Beträge beschränkt ist.........usw."

    In dem dort entschiedenen Fall betrug der Kaufpreis 48.000,00 EUR und die Grundschuld 80.000,00 EUR Nennwert.

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