Hallo liebe Mitstreiter,
bin noch relativ neu in der Betreuung.......
Meine Betreute ist Mitinhaberin einer Arztpraxis. Ihr Anteil soll nunmehr an den anderen Mitinhaber verkauft werden. Kaufvertrag und Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung liegen vor. Ich würde jetzt einen Verfahrenspfleger bestellen (Betreute kann nicht anghört werden) und dann genehmigen (sofern Verf. pfleger zustimmt).
Hab ich was übersehen oder ist das der richtige Weg?
Danke und guten Start in die Woche