Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Laut des vorgelegten Berichts hat der Betreute Bankguthaben von insgesamt 2950 EUR.
Der ehrenamtliche Betreuer beantragt die Entnahme der Pauschale von 323 EUR aus dem Vermögen des Betreuten.
Gleichzeitig wurde im letzten Jahr eine Verfahrenspflegervergütung aus der Staatskasse ausbezahlt in Höhe von ca.67 EUR.
Kann ich dem Betreuer die Entnahme der Pauschale aus dem Vermögen des Betreuten bewilligen und gleichzeitig die ausbezahlte Verfahrenspflegervergütung über Kostenrechnung von dem Betreuten einfordern ?Was hat hier Vorrang ?