Rang bei Übertragung?

  • Guten Morgen :) Ich habe mal eine allg Frage:Es liegt mir ein KV und eine GS vor. Beides bezieht sich auf ein Grundstück in Blatt A. Da in Blatt A noch viele weitere Grundstücke eingetragen sind, wollte ich das betroffene Grundstück auf ein neues Blatt übertragen. (soweit alles gut) Auf dem betroffenen Grundstück lastet in Abt. II eine Dienstbarkeit die vor 10 Jahren eingetragen wurde, welche ich natürlich mir übertragen muss, da mir noch keine Löschungsbewilligung vorliegt.Nun die eigentliche Frage: Die Dienstbarkeit hat ja Rang vor der Grundschuld. Muss das durch einen gesonderten Rangvermerk gekennzeichnet werden, oder genügt es wenn ich den hier üblichen Übertragungsvermerk (eingetragen am... in Blatt.. und hierher übertragen am..) eintrage?Meine Kollegin meint unbedingt mir Rangvermerk.. Ich denke aber eher, dass man das eben nicht braucht, da die Dienstbarkeit ja mit Eintragung im alten Blatt entstanden ist und dies ja auch im neuen Blatt vermerkt wird, oder? (P.S. Absätze fallen bei unserem hiesigen Browser leider aus ;) )

  • Hallo, ich häng mich hier mal ran:

    Gilt das auch, wenn ich zwei Dienstbarkeiten in das neue Grundbuch übertragen muss, die im alten Blatt Gleichrang haben?
    Ich hätte nämlich geschrieben: "Unter Bezugnahme auf die Eintragung vom ... im Gleichrang hierher übertragen"

  • Also in dem alten Blatt ist der Gleichrang natürlich schon vermerkt. Dass ich den Gleichrang erwähnen muss war mir eigentlich klar. Ich bin mir als Anfänger bei sowas nur oft noch sehr unsicher, wie ich so einen Fall (und andere) treffend im neuen Blatt formulieren kann...

  • "Unter Bezugnahme auf die Eintragung vom ... im Gleichrang hierher übertragen"

    Ich weiß ja nicht, ob du mit SolumStar arbeitest, wenn ja empfehle ich dir meine kleine Abhandlung über Tastenkürzel, die auch für Einsteiger interessant ist (diese findest du im Grundbuch, ist oben angepinnt).

    Zur Sache selbst: Eine Bezugnahme auf eine andere Eintragung im Grundbuch kenne ich so nicht. Den Rangvermerk kannst du auch weiter "oben" im Eintragungstext schreiben.

    "Gleichrang mit Abt. II Nr. XX; gemäß Bewilligung vom XX.XX.XXXX, eingetragen am XX.XX.XXXX in Blatt XXXXX und übertragen am XX.XX.XXXX"

    So würde ich es schreiben, dass "hierher" kannst du getrost weglassen, weil es nach meiner Ansicht nicht notwendig ist, dass, wenn du die Eintragung in diesem Blatt vornimmst, auch extra noch mal zu schreiben "hierher", dafür steht es ja nun in diesem Blatt da und nicht woanders.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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