Moin!
Folgender Fall ist zu beurteilen:
Großvater verstirbt und setzt testamentarisch seinen Sohn zum Alleinerben ein und vermacht seinen minderjährigen Enkeln (Kinder des eingesetzten Erben) ein vermietetes Hausgrundstück.
Nun soll das Grundstück auf die Enkel übertragen werden.
Frage:
Ergänzungspfleger und familien- bzw. vormundschaftsgerichtliche Genehmigung hierzu erforderlich???
Dazu meine folgenden Gedanken:
1. Lediglich rechtl. vorteilhaft?
Wäre der Erwerb des Grundstücks durch die Kinder lediglich rechtl. vorteilhaft, wären weder Vertretungsausschlussgründe bzgl. der Vertretung durch die Eltern gegeben, noch wäre eine Genehmigung durch das FamG oder VormG erforderlich.
Leider handelt es sich hier ja aber um ein vermietetes Haus, dessen Erwerb daher nicht lediglich rechtl. vorteilhaft ist.
Vgl. dazu:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=347
Folge:
Eigentlich wäre ein Ergänzungpfleger zu bestellen und dieser würde der Genehmigung des VormG bedürfen.
2. Erfüllung einer Verbindlichkeit?
Sowohl § 181 als auch § 1795 BGB greifen nicht, wenn es lediglich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit geht, die die Eltern hier zu erfüllen haben (aus dem Testament).
Das könnte m.E. auf diesen Fall passen.
Aus dem Gesetzestext und aus der Kommentierung konnte ich jedenfalls nichts Gegenteiliges erkennen.
Also, warum nicht von der Erfüllung einer Verbindlichkeit ausgehen!?
Folge:
Eltern können vertreten, §§ 181a.E., 1795 Abs. 1 Nr. 1 a.E. BGB
3. Zur Frage der Genehmigung:
Sowohl nach dem Wortlaut des § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB als auch nach der Kommentierung bei MueKo (beck-online) fällt unter diesen Genehmigungstatbestand nur der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, nicht auch der dingliche Teil des Erwerbsgeschäfts. Der schuldrechtliche Anspruch resultiert hier ja nun aus dem Testament. Wird nun in Erfüllung dieses Anspruchs die dingliche Auflassung erklärt, dürfte dafür nach meiner Meinung keine Genehmigung nötig sein.
Dazu konnte ich bisher leider keine Rechtsprechung/Literatur auftreiben.
Nachdem ich den Fall hier nun schon fast "klausurmäßig" aufgearbeitet habe bitte ich um zustimmende oder ablehnene Meinungsäußerungen!!!
Bin gespannt!
Jedenfalls schon mal vorab