Familiengerichtliche Genehmigung Kommanditanteilsschenkungs- u. Übertragungsvertrag

  • Hallo

    ich habe folgenden Fall:

    2 minderjährige Kinder sollen Kommanditanteile erhalten. Die KG ist eine Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG. Die Übertragung soll laut Vertrag im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolgen. Die Übertragung erfolgt schenkweise als Maßnahme der vorweggenommenen Erbfolge. Der Notar beantragt je einen Ergänzungspfleger für die Kinder zu bestellen.

    Mein Problem ist, dass er nichts von einer familiengerichtlichen Genehmigung geschrieben hat und ich der Meinung bin, dass eine benötigt wird. Lieg ich damit richtig?

    Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

  • Schon mal die Suchfunktion bemüht?! Ich meine mich zu erinnern, dass Schenkung von KG-Anteilen schon mehrfach ein Thema hier war.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Frage ist, ob in Deinem Fall die KG ein Erwerbsgeschäft betreibt. Falls ja, greift auf jeden Fall § 1822 Nr. 3 BGB.

    Wann genau ein Erwerbsgeschäft vorliegt, ist allerdings meist nicht so einfach zu beantworten. Daher gibt es auf Deine Frage m.E. auch keine klare Antwort.

    Ulf

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  • Es handelt sich um eine Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG. Es wird ein Erwerbsgeschäft betrieben. Es handelt sich hierbei um einen Kommanditanteilsschenkungs- und Übertragungsvertrag im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Ich war mir nicht sicher das § 1822 Nr. 3 BGB greift, da es ein unentgeltlicher Erwerb ist und noch dazu im Wege der Sonderrechtsnachfolge (wird ja kein Gesellschaftsvertrag geschlossen?).

  • Auf welche Weise erworben wird, spiel m.E. bei der Frage der Anwendbarkeit des § 1822 Nr. 3 BGB keine Rolle. Lediglich der Erwerb durch Erbfolge ist wohl ausgenommen. Ansonsten ist es egal, ob ein entgeltlicher oder unentgeltlicher Erwerb erfolgt und wie dieser vertraglich gestaltet ist.

    Ulf

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