Hallo
ich habe folgenden Fall:
2 minderjährige Kinder sollen Kommanditanteile erhalten. Die KG ist eine Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG. Die Übertragung soll laut Vertrag im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolgen. Die Übertragung erfolgt schenkweise als Maßnahme der vorweggenommenen Erbfolge. Der Notar beantragt je einen Ergänzungspfleger für die Kinder zu bestellen.
Mein Problem ist, dass er nichts von einer familiengerichtlichen Genehmigung geschrieben hat und ich der Meinung bin, dass eine benötigt wird. Lieg ich damit richtig?
Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?