Hinweise zum Zitatrecht

  • In letzter Zeit gab es immer mal wieder Irritationen und Rückfragen, weil das Forenteam Zitate aus Kommentaren, Aufsätzen etc. gekürzt oder entfernt hatte. Ich möchte daher kurz auf das Zitatrecht eingehen und ein paar Links zu Webseiten nennen, die vertiefende Informationen bieten.

    Kommentare und Aufsätze werden in aller Regel dem Urheberrecht unterliegen. Eine fremde Verwendung ist daher auch hier im Forum nur in den engen Grenzen des Zitatrechts erlaubt.

    Rechtliche Grundlage für das Zitieren u.a. hier im Forum ist § 51 Nr. 2 UrhG (das sog. Kleinzitat):

    „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn


    1. (…)
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3. (…)“


    Eine feste Regel für einen zulässigen Zitatumfang gibt es nicht. Als grobe Faustregeln kann man sich merken:
    - Der übernommene Text darf gerade so viel Umfang haben, wie es innerhalb der eigenen Gedanken nötig ist.
    - Denkt man sich das Zitat weg, muss der eigene Text noch einen Sinn ergeben.
    - Es sollte nicht mehr als 1/3 des ursprünglichen Textes verwendet werden.
    - Das Zitat sollte nicht mehr als 1/3 des eigenen Textes ausmachen.

    Das Zitat muss zudem einem sog. Zitatzweck dienen. Es muss also in eigene Gedanken eingebunden werden bzw. eine sog. Belegfunktion erfüllen. Eine bloße Wiedergabe ohne eigene Erörterung dürfte in der Regel unzulässig sein.

    Ein Zitat ist beispielsweise nicht deshalb zulässig, weil
    - es exakt die eigene Meinung wiedergibt,
    - der Zitierende es für Werbung für den zitierten Autoren oder dessen Werk hält,
    - es mit einer Quellenangabe versehen ist,
    - es der eigenen Bequemlichkeit dient oder
    - Lesern den Klick auf einen Link erspart.

    Das Zitat muss grundsätzlich unverändert übernommen werden.


    Quellenangabe:
    Vielfach wird angenommen, dass ein Zitat schon dann zulässig ist, wenn die Fundstelle angegeben ist. Das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass einem zulässigen Zitat eine Quellenangabe hinzugefügt werden muss (§ 63 UrhG). Wenn aber schon das Zitat nicht zulässig ist (weil es z.B. keinen Zitatzweck gibt oder der Umfang zu groß ist), wird durch die Quellenangabe aus einem unzulässigen Zitat kein zulässiges Zitat. Näheres hierzu kann im unten verlinkten Text von RA Ferner nachgelesen werden.


    Sofern ein Zitat durch das Forenteam gekürzt oder entfernt wird, dient dies nicht dem Ärgern der Benutzer. Es handelt sich (lediglich) um eine vorsorgliche Maßnahme zum Schutz des Benutzers und des Forums, für die ich um Verständnis bitte.

    Bei Zweifeln an der Zulässigkeit eines Zitates sollte darauf verzichtet werden, selbst wenn das schnelle Kopieren dort und das Einfügen hier verlockend ist. Es ist ja auch dann immer zulässig, die Fundstelle im eigenen Text als Beleg zu nennen.

    Auch redaktionelle Leitsätze können dem Urheberecht unterliegen, siehe z.B. OLG Köln, 28.8.2008, 6 W 110/08.


    Die vorstehenden Hinweise habe ich unter anderem mithilfe folgender Linktipps zusammengestellt:

    Rechtsanwalt Thomas Schwenke: Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)
    Rechtsanwalt Jens Ferner: Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG
    Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm
    Wikipedia: Zitat
    Lehrer-online: Zitatzweck und Umfang des Zitats
    Zum Veränderungsverbot: just law Rechtsanwälte: Falschzitate - Recht auf korrektes und vollständiges Zitieren
    Aufsätze und Entscheidungen einstellen grds. nicht erlaubt

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