Huhu!
Ich habe hier eine Gewaltschutzsache vor mir liegen, wo der obsiegenden Partei VKH bewilligt wurde. Der beigeordnete RA hat auch bereits VKH-Vergütung bekommen. Nun möchte er gegen die unterlegene Gegenpartei 49,50 € Gerichtsvollzieherkosten festgesetzt haben (Quittung liegt nicht bei).
Sind die Gerichtsvollzieherkosten festsetzungsfähig?
Muss ich mir über die 49,50 € eine Quittung zwingend vorlegen lassen?
Danke schon mal für die Hilfe!