Dann kann sich der Gesetzgeber ja auch mal positionieren, wie er sich das zugunsten der zukünftig übergeleiteten Unterhaltsansprüche nun genau vorstellt.
Ich fürchte selbst dann würde das OLG Hamm in einer Entscheidung, die eigentlich nur indirekt mit der Sache zu tun hat, einige Seiten Platz in der Begründung finden, wonach doch alles ganz anders sein müsste.
Der einzige praktikable Ausweg für den Gesetzgeber scheint mir zu sein, eine GbR zu gründen und diese mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu beauftragen. Die Chancen stehen gut, dass dann die Rechtsprechung keine Bedenken mehr sieht.