Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen:
habe bei einer Ausgleichung zahlenmäßig die RA-Kosten von Kläger und Beklagten vertauscht.
Beklagten-Vertr. legt gegen KFB sofortige Beschwerde ein und beantragt den KFB wegen eines offensichtlichen Fehlers zu berichtigen.
Hab ich gemacht als Rechen- und Schreibfehlerberichtigung nach § 319 ZPO. Beklagten-Vertr. beantragt Kostenauferlegung für Beschwerdeverfahren auf die Klägerin.
Kann ich dem nach § 91 ZPO so entsprechen, den Kostenfestsetzungsantrag dann jedoch zurückweisen mit der Begründung, die entstandenen Kosten waren nicht notwendig? Es hätte auch ein Berichtigungsantrag statt einer sofortigen Beschwerde gereicht.
Wäre nett, wenn jemamd seine Meinung mal dazu mitteilt.