Unterbringungssache

  • Hallo

    wieso wird denn in einer Unterbringungssache nach 312 FamFG ein Verfahrenswert festgesetzt? :nixweiss:
    Da gibt es doch Betragsrahmengebühren 6300 etc.; da brauche ich doch keinen Streitwert.
    Das Verfahren ist lt. Beschluss auch gerichtsgebührenfrei.


    Danke im voraus
    Osterhase

  • Fällt mir auch keine Antwort ein, aber vielleicht hilft ein Querverweis ins Betreuungsforum. Da hat vielleicht noch einer eine Idee.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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