Hallo
wieso wird denn in einer Unterbringungssache nach 312 FamFG ein Verfahrenswert festgesetzt?
Da gibt es doch Betragsrahmengebühren 6300 etc.; da brauche ich doch keinen Streitwert.
Das Verfahren ist lt. Beschluss auch gerichtsgebührenfrei.
Danke im voraus
Osterhase