Hallo,
Was haltet ihr davon: Ein Rechtsanwalt beantragt im Rahmen einer normalen Kostenfestsetzung Parkgebühren sowie ein Verwarngeld in Höhe von 5 EUR wegen Überschreitung der Parkzeit.
Er trägt vor, dass die Parkgeld zusammen mit dem Verwarnungsgeld günstiger gewesen sei, als wenn er ordnungsgemäß nachgelöst hätte, da der Termin sehr lange gedauert hat, was auch zutrifft.
Erstattungsfähigkeit?
Gruß
Peter