Zustellung Antrag § 11 RVG

  • Hallo,

    über die SuFu bin ich leider nicht fündig geworden....

    Ich habe hier einen VFA vorliegen. Antragsgegner sind mehrere minderjährige Geschwister, vertreten durch ihre Eltern.

    Im Gerold/Schmidt habe ich leider nur gefunden, dass für jeden Antragsgegner eine Abschrift beizufügen wäre.

    Da die Kinder noch minderjährig sind, muss ich den Eltern zustellen.
    Nur, kann ich das in einer ZU machen oder muss ich jedem Elternteil separat zustellen?

    :confused:

  • Stimmt, zur Passivvertretung braucht man nur einen der Elternteile. Ich stelle in solchen Fällen aber immer gemeinsam zu, Regelfall dürfte ja auch gemeinsame elterliche Sorge sein. Also an "Familie X" bei gemeinsamen Haushalt.

    Zu den Abschriften: Wie mein Vorredner, § 133 ZPO bestimmt nur, dass die zur Zustellung ausreichende Anzahl an Abschriften beizufügen ist. Hier: 1 Elternteil reicht, also reicht auch nur eine Abschrift aus.

  • :genauso: Ich verfüge in solchen Fällen immer: Zustellung an beide Parteien/Eltern usw. "gemeinsam".

  • [...] Also an "Familie X" bei gemeinsamen Haushalt.


    [...]Zustellung an beide Parteien/Eltern usw. "gemeinsam".

    Abgesehen davon, dass es rechtlich nicht erforderlich ist (siehe #2), ist beides bei der Zustellung allerdings nicht sauber umsetzbar (das habe ich mir nicht ausgedacht, ich mache selber Zustellungen).

    "Familie X" als Empfänger halte ich für problematisch, weil dann beim Vollzug der Zustellung durch persönliche Übergabe nicht eindeutig erkennbar ist, ob der angetroffene Adressat Empfänger oder Ersatzempfänger ist.

    Eine Zustellung an beide Parteien/Eltern gemeinsam (in einer Sendung? ich habe das dahingehend verstanden, dass das damit gemeint ist), kann man nur mit erheblichen händischen Änderungen in der ZU korrekt beurkunden, wenn eine/r anwesend ist, der/die andere aber nicht, da das ZU-Formular nicht die Zustellung durch persönliche Übergabe an Empfänger A als Adressat bei gleichzeitiger Übergabe derselben Sendung an A als Ersatzempfänger für Empfänger B vorsieht. Dann bitte, wenn das schon so gewollt ist, auf zwei Sendungen aufsplitten, so dass A die an ihn/sie adressierte Sendung in Empfang nehmen kann und als Ersatzempfänger die an B adressierte Sendung.

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