Gerichtskosten zur Insolvenztabelle anmelden?

  • Guten Abend!
    In meiner Akte hat der Antragsteller PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen. Die Raten hat er bis vor einem halben Jahr gezahlt und dann nicht mehr. Dann kam ein Vergleichsvorschlag, den er mit der Schuldnerberatung verfasst hat. Darin stand, dass die Forderungen des Gerichts zinslos gestundet werden sollen ihm gegenüber und dass er ab Dezember 2013 jährlich 10 € zahlt im Gegenzug. Mein Vorgänger hat dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.
    Jetzt kam heute ein Schreiben vom Treuhänder mit der Aufforderung Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, weil zwischenzeitlich das Inso-Verfahren eröffnet wurde. Ich weiß jetzt nicht, ob ich die restlichen Gerichtskosten und die RA-Vergütung, die bereits aus der Staatskasse gezahlt wurde, zur Tabelle anmelden muss oder ob sich das durch den Vergleich erledigt hat?!?

    Was sagt ihr? Danke schon mal im voraus für eure Hilfe!!!!!

  • Du solltest Dich zunächst intern erkundigen, wer für die Forderungsanmeldung zuständig ist: entweder die Gerichtskasse oder Du. Dabei kann es unter Umständen eine Rolle spielen, ob die PKH-Bewilligung nach der Einstellung der Ratenzahlungen aufgehoben wurde oder nicht. Bei meinem alten Gericht hat d. Rpfl. angemeldet, wenn nicht aufgehoben war, ansonsten die Gerichtskasse.

    Wenn Du anmelden musst, sind die Gerichtskosten und die gezahlte Rechtsanwaltsvergütung aufzunehmen. Bei dem Vergleich, der eigentlich keiner ist, handelte es sich offensichtlich um den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Sollte die PKH-Bewilligung nicht aufgehoben sein, ist das unerheblich, da nach § 41 Abs. 1 InsO nicht fällige Forderungen als fällig gelten.

    Am Rande und der Vollständigkeit halber: Du wirst sicherlich künftig mit ziemlicher Sicherheit auch gelegentlich Anschreiben betreffend außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuche erhalten. Vor einer etwaigen Zustimmung hierzu (wenn etwa insbesondere tatsächlich eine Zahlung angeboten wird) solltest Du Dich erkundigen, ob Du intern berechtigt bist, eine solche Erklärung abzugeben. An dieser Stelle spielen nach meiner Kenntnis auch haushaltsrechtliche Aspekte eine Rolle, da es sich dabei zugleich um die Zustimmung zu einem teilweisen Forderungsverzicht handelt, wenn es tatsächlich zu einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung kommt. Solche Erklärungen darf aber - so wurde mir das zumindest erklärt - nicht jeder abgeben.

  • Sieh mal in den DB-PKH (ich glaube 2.5.irgendwas) nach. Danach ist für die Forderungsanmeldung bei Raten-PKH der Rechtspfleger zuständig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns erfolgte die Anmeldung bei PKH grundsätzlich von der Verwaltung. Vom Behördenleiter wurden die Rechtspfleger jedoch mit dieser Aufgabe betraut, sodass der Rechtspfleger nunmehr die Anmeldung vornimmt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!