Guten Abend!
In meiner Akte hat der Antragsteller PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen. Die Raten hat er bis vor einem halben Jahr gezahlt und dann nicht mehr. Dann kam ein Vergleichsvorschlag, den er mit der Schuldnerberatung verfasst hat. Darin stand, dass die Forderungen des Gerichts zinslos gestundet werden sollen ihm gegenüber und dass er ab Dezember 2013 jährlich 10 € zahlt im Gegenzug. Mein Vorgänger hat dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.
Jetzt kam heute ein Schreiben vom Treuhänder mit der Aufforderung Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, weil zwischenzeitlich das Inso-Verfahren eröffnet wurde. Ich weiß jetzt nicht, ob ich die restlichen Gerichtskosten und die RA-Vergütung, die bereits aus der Staatskasse gezahlt wurde, zur Tabelle anmelden muss oder ob sich das durch den Vergleich erledigt hat?!?
Was sagt ihr? Danke schon mal im voraus für eure Hilfe!!!!!