Ein Bevollmächtigter, der nicht die Voraussetzungen § 79 ZPO erfüllt wurde dennoch akzeptiert und macht im 106er jetzt Kosten geltend (keine Gebühren). Ist er da überhaupt antragsberechtigt?
Falscher Bevollmächtigter
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Recarinim -
6. Februar 2013 um 09:49
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Der Mangel in der Vollmacht ist von Amts wegen zu berücksichtigen, § 88 II ZPO.
Der "Vertreter" kann demnach keinen Antrag für die Partei stellen.
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Sehe ich genauso. Weshalb der "Bevollmächtigte" im Verfahren mit durchgezogen wurde, mag dahinstehen. Du bist jedoch nicht verpflichtet, im KFV einen offenbaren Fehler wider besseres Wissen und entgegen gesetzlicher Regelungen zu wiederholen. Ergo: Keine Möglichkeit der Antragstellung.
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Ich werfe mal beispielhaft die Entscheidung des BVerwGE 83, 271 = NJW 1987, 1657 = Rpfleger 1987, 172, und diejenige des KG (JurBüro 2008, 316 = AGS 2008, 507) in den Raum. Wenn im Hauptsacheverfahren die Vertretung zugelassen worden ist, soll sie jetzt im KfV plötzlich nicht mehr gelten? Was bedeutet denn nach dem Sachverhalt: "wurde dennoch akzeptiert"? War das nur vorläufig oder endgültig? Ich selbst hatte mal den Fall der vorläufigen Zulassung der Vertretung vor Gericht mit dem Versprechen, die Vollmacht unverzüglich nachzureichen.
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Aaaaalso, ich hatte das "wurde dennoch akzeptiert" so verstanden, dass im HS-Verfahren die fehlerhafte Vertretung vom Spruchkörper schlicht nicht bemerkt worden und daher auch nicht drauf eingegangen worden ist. Im Falle einer "klassischen" Akzeptanz sehe ich es wie Bolleff. Nur kann ich diese bislang nicht recht aus dem SV entnehmen. Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler im HS-Verfahren, dann bleibe ich bei meiner Ansicht. Man wird sich also über den Begriff "akzeptieren" einigen müssen.
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[COLOR=#0000cd][size=14]Aaaaalso, ich hatte da[size=14]s "wurde dennoch akzeptiert" so verstanden, dass im HS-Verfahren die fehlerh[size=14]afte Vertretung vom Spruchkörper schlicht nicht bemerkt worden[size=14] und daher auch nicht drauf eingegangen worden is[size=14]t.
Genauso sehe ich das auch
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[COLOR=#0000cd]Aaaaalso, ich hatte da[size=14]s "wurde dennoch akzeptiert" so verstanden, dass im HS-Verfahren die fehlerh[size=14]afte Vertretung vom Spruchkörper schlicht nicht bemerkt worden[size=14] und daher auch nicht drauf eingegangen worden is[size=14]t.
Genauso sehe ich das auch
[size=12]Okay, hatte ich anders verstanden...
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