• Hallo,

    ich bin mir bei einem Gegenstandswert in einer Sache nicht ganz sicher:

    Eine Frau ist verstorben; die Wohnung wurde verlassen. Wir vertreten den Vermieter. Alle Erben bis auf eine haben das Erbe ausgeschlagen. Die eine Erbin hat die Annahme der Erbschaft angefochten. Da kein Erbschein beantragt wurde, hätte das Gericht diese Anfechtung der Akte liegen lassen und das wäre es gewesen.

    Der Vermieter hat Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt. Dieser wurde abgewiesen, aber dadurch wurde das Nachlassgericht gezwungen über die Anfechtung der Erbschaft zu entscheiden. Jetzt steht die Erbin auch als solche fest.

    Wir haben zur Räumung der Wohnung aufgefordert. Sie hat nicht reagiert. Nach Räumung machen wir jetzt Schadensersatz klageweise geltend.

    Welche Streitwerte habe ich hier? Ich würde sagen einmal Räumung 12 x Monatsmiete + Betrag des Schadensersatzes (zumindest außergerichtlich).

    Was sagt Ihr?

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