Todeserklärung DDR

  • Hallo zusammen!

    Ich suche in einer Nachlassangelgenheit einen für tot erklärten, also nicht wirklich den selbst, sondern die Unterlagen/Akten/Veröffentlichungen dafür. Ich weiß das Jahr in dem das stattfand (1951/52) und es scheint ein Antragsverfahren durch das OLG gewesen zu sein?

    Wie lief ein solches Verfahren damals ab?

    Wo wurde das Analogon zur westl. Verschollenheitsliste veröffentlicht oder gab´s keins?

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Unterlagen über Todeserklärungen werden dauerhaft aufbewahrt. Die Akten werden in Landesarchiven aufbewahrt. Die Verfahren wurden und werden in Verfahrensverzeichnissen erfasst und auf Karteikarten festgehalten. Dort müsste das Verfahren auch sofort gefunden werden. Dies dürfte überall gleich gehandhabt werden.

    Beim Standesamt I Berlin müsste die Todeserklärung registriert sein. Bei Kriegverschollenheit müsste diese auch der WAST bekannt sein.

  • Unterlagen über Todeserklärungen werden dauerhaft aufbewahrt. Die Akten werden in Landesarchiven aufbewahrt. Die Verfahren wurden und werden in Verfahrensverzeichnissen erfasst und auf Karteikarten festgehalten. Dort müsste das Verfahren auch sofort gefunden werden. Dies dürfte überall gleich gehandhabt werden.

    Beim Standesamt I Berlin müsste die Todeserklärung registriert sein. Bei Kriegverschollenheit müsste diese auch der WAST bekannt sein.


    Von der WAST habe ich keine verwertbaren Informationen bekommen, aber vom Suchdienst des DRK eben das, was ich oben geschrieben habe.

    Ich frage nur zur Sicherheit: Das gilt (alles) auch für Verschollene der ehem. DDR?
    Das Standesamt I hat auch Unterlagen/Informationen für Verschollene aus der ehem. DDR?

    Nicht ärgern: Hab schon vier (!) Behörden in der Gegend angerufen und niemand hat mir was von Landesarchiven erzählt?

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    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Es gibt, glaube ich niemand, der noch sagen, was damals gemacht wurde. Meine erste Adresse wär das Landesarchiv (oder das Archiv, ind die Todeserklärungsakten aufbewahrt werden). Das Archiv muss notwendigerweise eine Namensverzeichnis führen. Ich würde dort einfach unter genauen Personenangabe die Akte anforden.

  • Ich hab da vorhin angerufen. Man bat mich, per E-Mail den Sachverhalt zu schildern und meine Fragen zu stellen. Ob dort allerdings überhaupt Unterlagen über Todeserklärungsverfahren vorliegen, welchen Zeitraum die umfassen, und welches Gebiet, konnte mir die Dame nicht beantworten.

    Hab ne Mail hingeschickt und werde beizeiten berichten.

    Danke bis hierhin!

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    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Hast du den Geburtseintrag? Dann müßte doch dort auch die Todererklärung als Randvermerk (mit Angaben zum Gericht etc.) eingetragen sein, oder?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Also hier in MV liegen die dauernd aufzubewahrenden Akten zur Todeserklärung bei den jeweiligen Gerichten, die die Todeserklärung gemacht haben....

  • An Cm. Du müsstest beim Standesamt I Angaben über die Todeserklärung erhalten und auch richtig beim Geburtenregister. Wenn du ein Aktenzeichen hast vom Gericht, dann musst du dich an dieses Gericht wenden. Auch die zu DDR-Zeit gemachten Todesklärungen befinden sich noch bei den Gerichten bzw. deren Archiven. Das Verfahren lieft eigentlich auch so ab wie jetzt, allerdings mit einem anderen Todeszeitpunkt. Ich habe dazu noch Erfahrungen.

  • Das StA I führt das sogenannte Buch für Todeserklärungen....da fragt man immer nach...ich hatte es so verstanden, dass dort keine Antwort herauskam. http://www.berlin.de/standesamt1/st…befall_bft.html

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Also hier in MV liegen die dauernd aufzubewahrenden Akten zur Todeserklärung bei den jeweiligen Gerichten, die die Todeserklärung gemacht haben....

    Bei uns in Bbg. ist das auch so! Ich bin der Herr der Akten ab den 40-iger Jahren!

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Hast du den Geburtseintrag? Dann müßte doch dort auch die Todererklärung als Randvermerk (mit Angaben zum Gericht etc.) eingetragen sein, oder?

    Geboren in Katowice (heutiges Polen)...

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    Mit freundlichen Grüßen
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  • Also hier in MV liegen die dauernd aufzubewahrenden Akten zur Todeserklärung bei den jeweiligen Gerichten, die die Todeserklärung gemacht haben....

    Bei uns in Bbg. ist das auch so! Ich bin der Herr der Akten ab den 40-iger Jahren!


    Das wäre schön, wenn es so wäre, aber das ist es ja eben nicht! Das wäre aber ja auch viel zu leicht;)

    Das mag daran liegen, dass es das ursprüngliche Gericht nicht mehr gibt und niemand weiß, wer die Akten dieses Gerichts nunmehr aufbewahrt. Weder das jeztige OLG, noch das "passende" LG dazu und auch nicht das AG beim Sitz des LG und auch nicht das AG, welches nunmehr den Bezirk des aufgelösten Gerichts bearbeitet, wissen, WER die Akten haben könnte?
    Selbst das Landesarchiv kann diese Fragen nciht beantworten...

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    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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