Todeserklärung und nachträgliche Sterbefallbeurkundung

  • Hallo alle zusammen,
    wir bekommen hier derzeit für Todeserkklärungen (Kriegsverschollenheit) nachträgliche Sterbefallbeurkundungen. Abweichend von der Todeserklärung wird der Todeszeitpunkt und der Sterbeort beurkundet.
    Muß jetzt der Beschluss zur Todeserklärung aufgehoben werden ? Nach Rückfrage beim Geburtsstandesamt sind die sich auch nicht so sicher, bislang wollte in diesen Fällen noch keiner eine Sterbeurkunde haben....so dass diese Mitteilungen dort auch erst mal nur liegen...
    Im Moment weiß ich nicht so wirklich, wo das geregelt und nachzulesen ist.. Für alle Hinweise schon mal vorab herzlichen Dank !!

  • Das habe ich auch immer wieder. Von meiner Vorgängerin habe ich gelernt, dass nur dann er aufzuheben ist, wenn der Verschollene die Todeserklärung überlebt hat. Antrag dann über die StA. Hat er es nicht überlebt, dann nur auf Antrag der Familie. In der Regel lassen sich diese Personen nicht ermitteln, so das die Akte mit entsprechenden Vermerk wieder weggelegt wird.

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  • Hallo,

    es sit richtig, dass die Anträge auf Aufhebung regelmäßig nicht gestellt werden. Von Amts wegen kann der rechtskräftige Beschluss nicht aufgehoben werden; aber das sollte hier kein Problem darstellen. Die Todeserklärung stellt nämlich led. eine widerlegbare Vermutung des Todes des Verschollenen dar, die Beurkundung des Sterbefalls widerlegt diese Vermutung und geht der Todeserklärung auf jeden Fall vor.

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