Hallo zusammen,
meine SE "rätselt" hier an folgendem "Problem" herum und verunsichert hier alle...(inklusive Rpfl und Richter)...
Urteil enthält (verkürzt) folgenden Wortlaut: die BKl werden verurteilt, den im Grundbuch von XY eingetragenen Grundbesitz an den Kl aufzulassen und die Eigentumsänderung zu bewilligen...
Kann hier eine Klausel gem. § 724 ZPO erteilt werden? Ein Teil der "Rätselgemeinde" ist hier der Auffassung, dass es § 726 ZPO wäre...langsam sind wir alle so verunsichert und verwirrt, dass keiner mehr weiß was nun richtig ist...
ich danke euch schon jetzt für die Antwort...:)