Hallo zusammen,
hab da folgendes Problem:
Hab hier nen Antrag einer Stiftung vorliegen, die in der ursprünglichen Schenkungsurkunde mit dem Namen Stiftung A. genannt wurde. Diese Stiftung bekam jedoch zu keinem Zeitpunkt eigenständigen Rechtsstatus. Vielmehr wurde oder blieb die Stiftung Ab. Eigentümer der Liegenschaft. Eine GB-Berichtigung hat nicht stattgefunden bisher. Die Stiftung Ab. hat das Grundstück seit über 30 Jahren als Eigenbesitzer inne gehabt. Es handelt sich um eine Stiftung der Stadt.
Kann ich jetzt hier ein Aufgebot machen zum Ausschluss des eingetragenen Berechtigten?!