§ 104 gegen NUR einen der Gesamtschuldner?

  • Mehrere Beklagte tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens.
    Beantragt ist nun die Festsetzung nach § 104 ZPO nur gegen einen der Gesamtschuldner (nur dieser soll im Wege der Gesamtschuldnerhaftung in Anspruch genommen werden) - kann ich das so einfach machen, vor allem ohne Beteiligung/Anhörung der anderen Gesamtschuldner? :gruebel:
    Hab da schon bedenken, nur gerade keine wirklich griffige Begründung - oder ist das problemlos möglich?

    EDIT: Grund des Antrages, der zugrundeliegende VU wurde bisher auch nur diesem Gesamtschuldner zugestellt

  • Ich habe das mal so gelöst, dass ich zwar einen KFB in üblicher Form erlassen habe unter Umsetzung der KGE, aber die Vollstreckungsklausel nur zu Lasten desjenigen erlassen habe, der in Anspruch genommen werden soll.

  • Bedenken hätte ich da keine, solange die Gesamtschuldnerhaftung richtig rüberkommt. Andernfalls hätte sogar der nicht in Anspruch genommene Streitgenosse ein nachvollziehbares Beschwerdeinteresse, wenn gegen ihn mit festgesetzt wird, obwohl dies nicht beantragt war.

    Wenn du dir unsicher bist was die Anhörung angeht, kannst du sie ja auch vorsichtshalber machen und wenn dann Einwendungen kommen, den zu fertigenden Beschluss entsprechend begründen.

  • Festsetzung nur gegen einen ist kein Problem. Es ist ja letztlich auch nichts anderes, wenn der KfB gegen alle Beklagten erwirkt wird aber dann nur gegen einen vollstreckt wird.
    Wenn ich sowas gemacht habe, habe ich im Tenor wie beantragt reingeschrieben, wer an wen zu zahlen hat (z.B. Beklagter zu 1 an Kläger). Bezüglich der gesamtschuldnrerischen Haftung habe ich einen Satz eingefügt (Der Beklagte zu 1 haftet gesamtschuldnerisch mit den Beklagten zu 2 und 3).
    Als Beispiel: Wenn ich ein Mahnverfahren gegen 2 Beklagte habe und einer legt Widerspruch ein, habe ich dann z.B. gegen den einen einen VB und gegen den anderen ein VU. In beiden Titeln steht dann der Verweis auf die gesamtschuldnerische Haftung mit drin (So kenne ich es jedenfalls.). Genauso mache ich es beim KfB.

  • Die von beldel genannte Alternative samt Zusatz kenne ich auch. Hier muss man jedoch ggf. eben 2 KFB fertigen. :D :unschuldi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!