Ausschließungsbeschluss -Nachlassgläubiger-

  • Hallo,
    ich wollte heute meinen ersten Ausschließungsbeschluss bzgl. Nachlassgläubiger machen.
    Ich bin jedoch noch ein wenig unsicher.
    Im Ausschließungsbeschluss muss ich ja alle Gläubiger aufführen, welche Forderungen angemeldet haben.

    1. Muss ich nur die Forderungen aufführen, welche mir zur Akte angemeldet worden sind, oder auch die aus der Liste des Nachlasspflegers?
    2. Der Verfahrenswert beträgt 5 % von den Nachlassverbindlichkeiten?

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