Hallo liebe Kollegen/innen,
ich hab mal eine generelle Frage:
Verlangt Ihr grds. immer eine der Form entsprechende eV (vom Notar oder bestellt euch die Leute zum Termin zur Abgabe der eV)?
Vorgeschrieben ist ja lediglich das Angebot zur Abgabe einer eV.
Ich habe bisher immer das Angebot ausreichen lassen, frage ich mich aber vorallem bei Grundschuldbriefen, ob es sicherer wäre immer eine formentsprechende eV zu verlangen.
Danke für eure Meinungen.