Wieviel Nachlassfälle für 1 Rechtspfleger

  • In meinem Pensum sind 25 % Nachlass und ich habe knapp 300 IV und VI (Erbscheine + Ausschlagungen) im Jahr. Dazu kämen dann noch sonstige VI Sachen wie Pflegschaften aber die Zahl weiß ich jetzt nicht. Wobei ich bei den Ausschlagungen nur die einzelnen Akten zähle auch wenn dutzende Ausschlagungen in einer Akte erscheinen.

    p.s. Mir ist gerade eingefallen, dass wir hier eigentlich insgesamt genau 1 Rechtspflegerpensum haben. Für 2012 hatten wir insgesamt 820 Eröffnungen und 340 Erbscheinsanträge und Ausschlagungsakten. Wie gesagt bei den Ausschlagungen können dutzende einzelne Beurkundungen pro Akte enthalten sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Juergen (4. Juni 2013 um 07:04)

  • jürgen: Bei uns ahlten sich die VI und IV Aktenzeichen übers Jahr gesehen fast die Waage. Krass, dass das bei euch so ein Unterschied ist, oder bei uns eben nciht....Je nachdem =)

  • Das mag bei uns insgesamt gesehen auch so sein, nur ist bei uns von der Übertragung auf den Rechtspfleger keinen Gebrauch gemacht worden. Die Anträge, die direkt an den Richter gehen sind daher in den Zahlen nicht enthalten.

  • ah ok... das kann sein.

    mir ist noch eingefallen, dass die neuen az in einem ajhr gar keine aussagekraft ahben, weil man ja ältere akten auch noch bearbeitet...

  • Nach Pebb§y hätte man in Nds. für ein volles Pensum in 2012 satte 2526 Testamentssachen oder 985 VI-Sachen bearbeiten müssen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Na ja, für ein volles GB-Pensum brauchte es aber z.B. auch 1970 Eigentumsumschreibungen oder gar 3518 Eintragungen bzw. Löschungen in Abt. II u. III.

    Ulf

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  • In HH braucht es m.W. für ein volles NL-Pensum 1.800 IVer = Testaments- oder 1.500 VIer-Verfahren (Erbscheine, Ausschlagungen etc.), ich glaub, ich will nach NDS... ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich stelle fest, dass es im Vergleich der einzelnen Bundesländer doch gewaltige Unterschiede bei der Arbeitsbelastung in Nachlasssachen gibt.
    Manche Nachlass-Rechtspfleger arbeiten bis zum "Anschlag", wie die Lehrer, wenn man den heutigen Zeitungsberichten glauben darf.

  • Ich habe jetzt seit der Zuständigkeit des Amtsgerichts in Ba-Wü vom 01.0.1018 bis 30.04.2018 beim Nachlassgericht gesammelt :

    1.) 300 IV - er Sachen ( Testamente )

    2.) 290 VI er Sachen ( Erbscheine, Ausschlagungen, Pflegschaften )

    Mein Arbeitskraftanteil in Nachlasssachen ist mit 75 % bemessen.
    Sind die o.g. Zahlen ( bei 0,75 AKA ) für den o.g. Zeitraum von 4 Monaten nach Eurer Einschätzung nun viel oder auskömmlich ?

  • Nach Pebb§y sind nur die erstmalig erfassten Erblasser maßgeblich. Für einen Erblasser kann es aber mehrer VIer Aktenzeichen geben (zB eine Erbausschlagung = 1. VIer, danach wird Nachlasspflegschaft angeordnet = 2. VIer, dann geht ein Erbscheinsantrag ein = 3. VIer). Von daher schwer zu sagen, ob das viel, wenig oder durchschnittlich ist.

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