Hallo,
habe hier ziemlichen Mist vorliegen und bräuchte mal Hilfe.
Pfüb wurde erlassen auf Grund eines Titels welcher gegen eine GmbH erlassen worden ist. Diese GmbH wurde laut Register am 21.02.2013 aufgelöst. Der Titel allerdings wurde erst am 22.02.2013 erlassen (VB), konnte der Firma also nicht mehr wirksam zugestellt werden. Blödheitsbedingt, also auf meinen Mist wachsend, wurde der Pfüb allerdings trotzdem erlassen. Der Pfüb hätte ja nun nicht erlassen werden dürfen und ich habe ja nun davon Kenntnis.
Besteht irgendeine Möglichkeit diesen Pfüb v. A. w. aufzuheben??? Ich kann den Drittschuldner ja jetzt schlecht darum bitten, Erinnerung dagegen einzulegen.....