Aufgebot Grundpfandrechtsbrief Gesamtrecht

  • Hallo
    Ich habe einen Aufgebotsantrag auf dem Tisch bzgl. eines Grundschuldbriefes. Es handelt es sich um ein Gesamtrecht, welches auch bei einem fremden Amtsgericht eingetragen ist. Meine Frage ist nun, wie das Aufgebotsverfahren genau abläuft. Meine Zuständigkeit ist gem. § 2 Abs. 1 FamFG gegeben. Erfolgt der Aushang nun auch an der Gerichtstafel des fremden Amtsgerichtes oder läuft das Verfahren genau so ab wie bei einem Recht, was nur bei dem hiesigen Amtsgericht eingetragen ist?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Wurde denn wirklich EIN Brief gebildet oder zwei verschiedene Briefe? Gem. § 59 Abs. 2 GBO soll jedes Amt für die Grundstücke, deren Grundbuchblätter es führt, einen besonderen Brief erteilen. Wurden zwei Briefe erteilt, könnte sich das Problem erledigt haben. Ich würde dies beim Antragsteller hinterfragen oder aber mal die Grundakte beiziehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!