Hallo
Ich habe einen Aufgebotsantrag auf dem Tisch bzgl. eines Grundschuldbriefes. Es handelt es sich um ein Gesamtrecht, welches auch bei einem fremden Amtsgericht eingetragen ist. Meine Frage ist nun, wie das Aufgebotsverfahren genau abläuft. Meine Zuständigkeit ist gem. § 2 Abs. 1 FamFG gegeben. Erfolgt der Aushang nun auch an der Gerichtstafel des fremden Amtsgerichtes oder läuft das Verfahren genau so ab wie bei einem Recht, was nur bei dem hiesigen Amtsgericht eingetragen ist?
Vielen Dank und liebe Grüße