Ich habe eine Anfrage bekommen und habe (trotz Recherche) bisher keine zufriedenstellene Antwort gefunden. Das mj. Kind (dt. Staatsangehörigkeit) lebt in Italien (kein Wohnsitz in Deutschland) und ist zu 2/10 Miteigentümer einer Immobilie, welche sich im hiesigen Gerichtsbezirk befindet. Neben dem Kind sind noch die Kindesmutter und die Tante des Kindes Eigentümer. Nunmehr soll das Objekt veräußert werden (an die Tante). Dafür bedarf es ja der familiengerichtlichen Genehmigung (zumindest nach dt. Recht). Kann mir jemand sagen, ob das dt. Recht hier Anwendung findet und wenn ja, welches Gericht zuständig sein könnte und nach welcherVorschrift? AG Schöneberg oder das hiesige Gericht?
Vielen Dank schonmal