Ich habe einen Antrag auf Pfändung (und Überweisung) einer Eigentümergrundschuld vorliegen.
Im GB eingetragen ist eine Grundschuld für den Gläubiger, der jetzt auch Vollstreckungsgläubiger ist.
Hintergrund ist, dass das Grundstück verkauft werden sollte, zur Finanzierung des Kaufpreises wurde (vom Käufer) Grundschuld bestellt und bereits vor Eigentumsumschreibung eingetragen.
Dann ist der Kaufvertrag geplatzt, das Geld nie geflossen, somit auch der Sicherungszweck nicht erfüllt.
Aber die Grundschuld steht weiterhin (als Fremdrecht) im Grundbuch.
Nun möchte der Vollstreckungsgläubiger diese Grundschuld, die ja zu seinen Gunsten eingetragen ist, als Eigentümergrundschuld pfänden.
Meine Frage: Ist überhaupt eine Eigentümergrundschuld entstanden? Oder muss das vom Vollstreckungsgericht gar nicht geprüft werden?
Was bringt dem Gläubiger die Pfändung seines "eigenen" Rechts? Müsste nicht wenn dann der Rückgewähranspruch gepfändet werden?
Noch dazu verlangt er die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vom Schuldner???
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkle zu bringen!!