folgendes problem:
in einer aufgebotssache ist antragsteller die katholische kirchengemeinde xy.
gerichtskosten wurden keine erhoben, da gebührenbefreiung besteht.
wie seht ihr das mit den auslagen, insbesondere jene für die kosten
der öffentlichen bekanntmachung?
fallen diese auch unter die gebührenbefreiung?
vielen lieben dank schon mal für eure bemühungen!