Hallo liebe Forengemeinde.
Ich überlege grade , ob bei einem Aufgebot zur Ausschließung des Grundpfandrechtsgläubigers - wenn es um mehrere in einem Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte geht - jedem Recht ein eigener Vorgang zuzuordnen ist, auch wenn nur ein Antrag gestellt wird (der alle Rechte beinhaltet).
Diese Frage ergibt sich aus dem Aspekt der Vorgangszahlen und auch unter dem Aspekt, dass bei mehreren Verfahren die Kosten deutlich höher wären (keine Zusammenrechnung der Werte). Ich bin mir nicht sicher warum, aber ich finde es müsste jeweils ein gesonderter Vorgang sein. Schließlich fertige ich mehrere Aufgebote, habe mehrere Veröffentlichungen und erlasse im Anschluss auch mehrere Auschließungsbeschlüsse. Das als eine Sache zu zählen, erscheint mir nicht sach"gerecht".
Was meint ihr dazu? Falls ihr eine Fundstelle habt, nehme ich sie dankend entgegen.
Beste Grüße