Anzahl der Verfahren bei mehreren Grundpfandrechten

  • Hallo liebe Forengemeinde.

    Ich überlege grade , ob bei einem Aufgebot zur Ausschließung des Grundpfandrechtsgläubigers - wenn es um mehrere in einem Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte geht - jedem Recht ein eigener Vorgang zuzuordnen ist, auch wenn nur ein Antrag gestellt wird (der alle Rechte beinhaltet).

    Diese Frage ergibt sich aus dem Aspekt der Vorgangszahlen und auch unter dem Aspekt, dass bei mehreren Verfahren die Kosten deutlich höher wären (keine Zusammenrechnung der Werte). Ich bin mir nicht sicher warum, aber ich finde es müsste jeweils ein gesonderter Vorgang sein. Schließlich fertige ich mehrere Aufgebote, habe mehrere Veröffentlichungen und erlasse im Anschluss auch mehrere Auschließungsbeschlüsse. Das als eine Sache zu zählen, erscheint mir nicht sach"gerecht".

    Was meint ihr dazu? Falls ihr eine Fundstelle habt, nehme ich sie dankend entgegen.


    Beste Grüße

  • Ich mache in diesen Fällen bisher nur ein Aufgebot über alle Rechte und einen entsprechenden Beschluss.
    Die Kosten rechnen wir bisher nach dem Gesamtstreitwert ab, möglich wäre natürlich auch die Berechnung nach den einzelnen Werten.
    Schön wäre es allerdings schon, wenn es dafür jeweils ein Verfahren gäbe.

  • Fundstelle habe ich leider nicht. Sehe es aber genauso. Allein schon wegen der Übersichtlichkeit würde ich mehrere Verfahren daraus machen, da eine sachdienliche Bearbeitung sonst nicht möglich ist (bzw. stark erschwert).
    Gerade in Aufgebotssachen neigen die antragstellenden Notare dazu, alles in einen Antrag zu packen, auch wenn unter Umständen die einzige Gemeinsamkeit dasselbe Grundbuch und dieselben Eigentümer sind. Darin sehe ich noch keine so engen Sachzusammenhang, dass es sich um eine Angelegenheit handeln würde.

  • Selbst wenn du die Sachen trennst - was sachgerecht sein kann - wirst du dadurch keinen spürbaren "pensenmäßigen Gewinn" haben. Nach meiner Erinnerung gehören die Urkundssachen zum prozentualen Zuschlag, der dem Ergebnis des Rechtssachen-Pensums hinzugerechnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!