PKH - Aufgebotssachen

  • Hallo liebe Leidensgenossen :)

    Hat von euch schon mal jemand PKH im Aufgebotsverfahren bewilligt?
    Vorliegend handelt der Insolvenzverwalter über das Vermögen X und beantragte PKH zu bewilligen. Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse können nicht vorgelegt werden, da der Schuldner unbekannt verzogen ist und dem Verwalter keine Unterlagen (Einkommen usw.) vorliegen.
    Wenn man PKH bewilligt dann macht man ja auch einen ganz normalen PKH Beschluss " In der Sache ... wird dem Antragsteller PKH ohne Ratenzahlung bewilligt."
    Wichtig ist die Bewilligung für die Zahlung der Bekanntmachungskosten (Bundesanzeiger und örtliche Zeitung).


    Danke für eure Hilfe.

  • Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter richtet sich allein nach § 116 ZPO; auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners kommt es nach dieser Vorschrift nicht an. Über die Verhältnisse der Insolvenzmasse wird der Insolvenzverwalter wohl Auskunft erteilen können. Oder verstehe ich jetzt den gesamten Sachverhalt falsch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nee nee ist richtig. Über die Insomasse hat er Auskunft gegeben. § 116 ZPO - den hab ich überlesen.
    Vielen Dank.

    Der Bewilligungsbeschluss wird dann ganz normal formuliert richtig? Oder muss man bis auf die Tatsache, dass ein Insoverwalter handelt, noch irgendwas mitaufnehmen? Ich denke nicht oder?

  • Ich bin zwar nicht die Justiz, aber bis auf das Rubrum unterscheidet sich der Bewilligungsbeschluss nicht von der PKH-Gewährung bei einer Naturalpartei.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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