Genehmigung Veräußerung Kommanditanteil

  • Hallo,

    meine Betreute ist an einer KG mit einem Kommanditanteil entsprechend einer Beteiligung von 20 % beteiligt. Die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist eine GmbH. Die alleinige Gesellschafterin der GmbH ist wiederum die KG. Des Weiteren ist meine Betreute an einer anderen KG ebenfalls mit einem Kommanditanteil entsprechend einer Beteiligung von 20 % beteiligt.
    Die Anteile der Betreuten sollen jetzt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die Enkelkinder übertragen werden. Ein entsprechender Erbvertrag besteht bereits. Als Gegenleistung ist eine Versorungszusage vereinbart worden, welche den Wert der Beteiligungen nach Aussage des mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwaltes allerdings nicht entspricht.
    Da die Betreute dement ist, soll der Vertrag von der Betreuerin, Tochter der Betreuten und Tante der Enkelkinder, abgeschlossen werden. Der Vertragsentwurf ist mir jetzt zur Vorprüfung eingereicht worden.
    Ich frage mich jetzt, nach welcher Vorschrift der Vertrag nun genehmigt werden muss, evtl. § 1822 Nr. 3 BGB? Handelt es sich hierbei um die Veräußerung eines Erbwerbsgeschäfts?
    Und wie sieht es mit der Gegenleistung aus? Kommt hier evtl. wegen des bestehenden Erbvertrages § 1804 S. 2 BGB in Betracht?

  • Wenn man es nicht unter Ausstattung oder sittliche Pflicht unterbringen kann, dann geht es nicht, denn Schenkungen sind auch bei Genehmigung unwirksam.

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