Krafloserklärung einer Sparcard

  • Hallo,

    könnt ihr mir weiterhelfen bei folgendem Problem (besonders wegen Zulässigkeit überhaupt und Zuständigkeit):
    Es ist die Kraftloserklärung einer SparCard beantragt. Antragsteller ist ein Gläubiger, der per Pfändungs-und Einziehungsverfügung den Anspruch aus Sparkonten unter Anordnung der Herausgabe des Sparbuchs gepfändet hat. Der Schuldner gibt im Vermögensverzeichnis an, er habe diese nicht mehr.

    Meine Fragen: Ist die Sparcard eine Urkunde i.S.d. § 466 FamFG? Die Suchfunktion hat mir da nur bedingt weitergeholfen.

    Meint ihr, dass der Gläubiger antragsberechtigt ist?

    Und bin ich überhaupt zuständig, wenn nur der Schuldner seinen Wohnort in meinem AG-Bezirk hat? Sitz des Kreditinstituts, Filiale und pfändende Behörde sind woanders.

    Fragen über Fragen... Bin dankbar für jede Einschätzung!


  • Meine Fragen: Ist die Sparcard eine Urkunde i.S.d. § 466 FamFG? Die Suchfunktion hat mir da nur bedingt weitergeholfen.


    Zitat


    Abschnitt 6 Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden
    1. Anwendungsbereich

    ...
    Solche bundesgesetzlichen Anordnungen für das Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden sind:
    a) § 799 BGB:

    ...Keine Anwendung ferner auf Inhaberkarten und -marken iSd § 807 BGB (Fahrkarten, Eintrittskarten, auch Briefmarken (BGH NJW 06, 54) und wenngleich str ob diese sog kleine Inhaberpapiere iSd § 807 BGB sind: ec-, Geld-, Kreditkarten (s dazu Palandt/Sprau § 807 Rn 1);



    Bumiller/Harders, FamFG - Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Auflage 2011, Vorbemerkungen zu 466ff FamFG

    Eine Sparcard dürfte nicht anders zu behandeln sein wie eine Geldkarte.

  • Zuständig ist das AG des Sitzes, wie sonst auch bei Urkunden würde ich sagen.



    Danke schonmal!

    Bzgl. der Kraftloserklärung von Urkunden sagt § 466 I FamFG aus, dass das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der in der Urkunde bezeichnete Erfüllungsort liegt.

    Auch wenn es ja keine "Urkunde" zu sein scheint ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!