Kostenentscheidung lautet:
Die bis einschließlich 05.02.2013 entstandenen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Es ging ein Mahnverfahren voraus, Abgabe bzw. Eingang bei uns als streitiges GEricht war der 05.02.2013.
Ist die Verfahrensgebühr erst danach entstanden`?