Fälligkeit der Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

  • Kostenentscheidung lautet:

    Die bis einschließlich 05.02.2013 entstandenen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

    Es ging ein Mahnverfahren voraus, Abgabe bzw. Eingang bei uns als streitiges GEricht war der 05.02.2013.

    Ist die Verfahrensgebühr erst danach entstanden`?

  • Ist die Verfahrensgebühr erst danach entstanden`?


    Nein. Denn sie entsteht bereits bei dem RA mit dem Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens. Fällig (wie Du in der Überschrift schreibst) wird sie aber erst, wenn die Voraussetzungen des § 8 RVG vorliegen.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

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