Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • „...bis alles rund läuft, wird es noch bis Ende des Jahres dauern...“

    So die dortige Aussage in dem SWR-Beitrag.

    Dass nicht steht, bis zum Ende welchen Jahres ist eine kleine, aber ggf. wichtige Nebensächlichkeit...denn bis Ende 2018 wird das nie und nimmer „rund“ laufen. Mein Eindruck ist eher: Es wird immer schlimmer!!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Sind die Kolleginnen und die Kollegen so von der Hitze niedergeschlagen, dass sie keine Beiträge mehr schreiben können oder haben sie einfach resigniert ?

    Das letztere. Zumindest trifft das auf mich zu.

  • Sind die Kolleginnen und die Kollegen so von der Hitze niedergeschlagen, dass sie keine Beiträge mehr schreiben können oder haben sie einfach resigniert ?

    Du kannst das Sommerloch ja dadurch füllen, dass Du einen der Erbverträge von 1878 eröffnest
    https://rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1134360
    und dazu einen Eröffnungstermin ansetzt. Mal sehen, was die Presse dazu meint….

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Sind die Kolleginnen und die Kollegen so von der Hitze niedergeschlagen, dass sie keine Beiträge mehr schreiben können oder haben sie einfach resigniert ?

    Du kannst das Sommerloch ja dadurch füllen, dass Du einen der Erbverträge von 1878 eröffnest
    https://rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1134360
    und dazu einen Eröffnungstermin ansetzt. Mal sehen, was die Presse dazu meint….

    Ich habe das ziemlich sichere Gefühl, dass diese Erbverträge auch noch 2118 uneröffnet bleiben werden.... Falls Sie nicht schon längst eröffnet sind. Vor 100 Jahren etwa..... und wir uns nur in einer Zwischenzeit befinden, in der man sich über diese Probleme einen Kopf macht. Und das nur, weil der Notar oder dessen Adlaten vor 100 Jahren vergessen haben, einen Eröffnungsstempel auf die Corpora Delicti zu drücken.

    Aber Spaß beiseite, das sind nicht die Probleme der Notariatsreform. Ich glaube, über solche Dinge machen sich die Kollegen in den Gerichten meist keinen Kopf. Viel eher darüber, wie sie die schieflastige Schnigge wieder in Fahrt bekommen ohne dass diese unwiederbringlich im Rhein versinkt.

  • Wann kommt eigentlich die elektronische Akte in Betreuungssachen ?

    Nun ja, wenn man solche Probleme hat......

    auch andere Gebiete im bundesrepublikanischen Gerichts-Dschungel hatten und haben Probleme und es ist frappierend, wie sich die Sachverhalte gleichen, selbst wenn keinerlei Reform stattgefunden hat:

    https://www.op-online.de/offenbach/offe…ht-4934273.html

    https://www.abendblatt.de/region/norders…eberlastet.html

    https://www.ndr.de/nachrichten/ha…erichte130.html

    https://regionalgoslar.de/amtsgericht-go…os-ueberlastet/

    Es scheint, als ob die selbe Spar- Taskforce, welche in anderen Bundesländern ihr Handwerk von Schusters Leisten auf gelernt hat, nun auch in Baden-Württemberg das Nachlaß- Betreuungs- und Grundbuchrecht durcheinanderwirbelt. Nur aus Unordnung kann Ordnung entstehen, denn wenn immer nur Ordnung herrscht, wie kann dann Ordnung entstehen? Es kommt auf die Genese an, sagte schon Plinius d. Ä. im alten Rom und nicht auf die Fortführung stabiler Verhältnisse.:gruebel:
    Bis Rom dann unterging.

  • Nachdem an meinem sächsischen Gericht nunmehr vor über einem Jahr die elektronische Grundakte eingeführt wurde, kann ich für mich ein durchweg positives Fazit ziehen. Ich möchte sie nicht mehr missen :)

    Für den Bereich des mittleren Dienstes ist das Fazit nicht durchweg positiv. Hier kommen Tätigkeiten hinzu, die es vorher so nicht gab, wie Urkunden einscannen, signieren usw. :(
    Wenn Anrufe kommen und die Grundakte nicht aus dem Archiv geholt werden muss um Auskünfte zu erteilen oder Urkunde aus der Grundakte nicht kopiert sondern direkt ausgedruckt werden können sind auch die UdG`s mit der elektronischen Akte zufrieden :daumenrau

  • Nachdem an meinem sächsischen Gericht nunmehr vor über einem Jahr die elektronische Grundakte eingeführt wurde, kann ich für mich ein durchweg positives Fazit ziehen. Ich möchte sie nicht mehr missen :)

    Für den Bereich des mittleren Dienstes ist das Fazit nicht durchweg positiv. Hier kommen Tätigkeiten hinzu, die es vorher so nicht gab, wie Urkunden einscannen, signieren usw. :(
    Wenn Anrufe kommen und die Grundakte nicht aus dem Archiv geholt werden muss um Auskünfte zu erteilen oder Urkunde aus der Grundakte nicht kopiert sondern direkt ausgedruckt werden können sind auch die UdG`s mit der elektronischen Akte zufrieden :daumenrau

    Notarielle Urkunden, die mit Schnur und Siegel verbundenen sind, müssen dann aber doch Seite für Seite gescannt werden, oder?
    Wir haben neulich eine Original-Urkunde von einem GBA, welches die elektronische Akte führt, zurückfordern müssen, und stellten dann fest, dass unsere Urkunde "zerstört" wurde (Schnurr entfernt und das Siegel wurde mit Tesa nachträglich wieder aufgeklebt).

    Das kann doch so nicht richtig sein? :gruebel:

  • Nachdem an meinem sächsischen Gericht nunmehr vor über einem Jahr die elektronische Grundakte eingeführt wurde, kann ich für mich ein durchweg positives Fazit ziehen. Ich möchte sie nicht mehr missen :)

    Für den Bereich des mittleren Dienstes ist das Fazit nicht durchweg positiv. Hier kommen Tätigkeiten hinzu, die es vorher so nicht gab, wie Urkunden einscannen, signieren usw. :(
    Wenn Anrufe kommen und die Grundakte nicht aus dem Archiv geholt werden muss um Auskünfte zu erteilen oder Urkunde aus der Grundakte nicht kopiert sondern direkt ausgedruckt werden können sind auch die UdG`s mit der elektronischen Akte zufrieden :daumenrau

    Notarielle Urkunden, die mit Schnur und Siegel verbundenen sind, müssen dann aber doch Seite für Seite gescannt werden, oder?
    Wir haben neulich eine Original-Urkunde von einem GBA, welches die elektronische Akte führt, zurückfordern müssen, und stellten dann fest, dass unsere Urkunde "zerstört" wurde (Schnurr entfernt und das Siegel wurde mit Tesa nachträglich wieder aufgeklebt).

    Das kann doch so nicht richtig sein? :gruebel:

    Kommt drauf an. Wenn die Urkunde in der Grundakte verbleiben soll (also in der Papierwelt) dann wird für die elGA die Urkunde ersetzend gescannt und anschließend vernichtet. Da werden dann auch Siegel und Schnur zerstört. Es müsste hierzu auch eine entsprechende Vorschrift über den Siegelbruch etc. geben. Von dieser Urkunde können dann begl. Abschriften aus der elGA erstellt werden.

    Bei Urkunden, die an den Einreicher zurück gehen, wird eine beglaubigte Abschrift gefertigt. Da dürfen Schnur und Siegel nicht zerstört werden (was nicht ausschließt, dass das doch hin und wieder mal passiert ....)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"


  • Das verstehe ich nicht vollständig :gruebel:

    welche Urkunden nehmt ihr denn noch zur "Papierakte"? Die elektronische Grundakte ersetzt die Papierakte doch vollständig.

    Ansonsten werden Urschriften und Ausfertigungen dem Einreicher nach dem Scannen bzw. dem Vollzug des Antrages zurückgereicht und die Verbindung nicht geöffnet.
    Alle andere Urkunden (beglaubigte Abschriften, Ersuchen etc.) werden geöffnet und anschließend vernichtet

  • Entschuldige, das war missverständlich ausgedrückt.
    Natürlich gibt es keine Papier-GA mehr. Ich wollte das nur mit der Papierwelt vergleichen:
    Urkunden, die man früher - oder in anderen Bundesländern - in der Papiergrundakte abgelegt hätte und die dort verbleiben, werden in der elektronischen Welt ersetzend gescannt.

    Abtretungserklärungen, Erbscheinsausfertigungen der Beteiligten o.ä., die wieder zurück gegeben werden, werden beglaubigt gescannt. Besser? :)

    elGA= elektronische Grundakte

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Entschuldige, das war missverständlich ausgedrückt.
    Natürlich gibt es keine Papier-GA mehr. Ich wollte das nur mit der Papierwelt vergleichen:
    Urkunden, die man früher - oder in anderen Bundesländern - in der Papiergrundakte abgelegt hätte und die dort verbleiben, werden in der elektronischen Welt ersetzend gescannt.

    Abtretungserklärungen, Erbscheinsausfertigungen der Beteiligten o.ä., die wieder zurück gegeben werden, werden beglaubigt gescannt. Besser? :)

    elGA= elektronische Grundakte

    Ja besser :)

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