Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ist hier gerade bissel wie in der großen Politik.
    In D zerfleischen sich die Obersten, Politiker anderer Länder schütteln die Köpfe oder reiben sich die Hände....
    Wird damit ein einziges aktuelles Problem gelöst? Nö

    Die Probleme 90 gingen im Osten weit über das hier hinaus. Wir hatten noch nicht einmal ausreichende gesetzliche Grundlagen und Übergangsregelungen.

    Aber wir haben zusammen! durchgehalten, miteinander geredet, nicht übereinander!

  • Ich denke, es gab - wie in jedem anderen Beruf auch - solche und solche Notare. Alle über einen Kamm zu scheren, wird die Wirklichkeit kaum treffen, auch wenn jetzt viel aufkommen mag.

    :daumenrau

    Ich glaube kaum, dass Ar-Men über das Notariat schreibt, das ExRat näher kennt.
    Nur offensichtlich hatten andere Büros eine andere Einstellung.

    "Ausbaden" müssen es nunmehr die Bürger.
    .... und, dass ein Genehmigungsverfahren Zeit braucht hat nicht mit "bürgerunfreundlich" zu tun!

  • .... und, dass ein Genehmigungsverfahren Zeit braucht hat nicht mit "bürgerunfreundlich" zu tun!

    Doch, wenn drei Monate nach Einreichung des Antrages (bzgl. Kaufvertrag) die Akte erstmalig in die Hand genommen wird und erst dann ein Verfahrenspfleger bestellt wird (Gutachten, etc., wurde mit Antrag eingereicht).

  • Man versucht es den Kollegen bei Gericht schon leicht zu machen indem man ihnen die Sachen mundgerecht und entscheidungsreif vorbereitet (man war ja schließlich mal selbst Entscheider und weiß worauf es ankommt), dennoch wird man ständig torpediert (und eben nicht von der Rechtspflegerschaft, da funktioniert es nahezu immer bestens).

  • @ExRat: Sowas von Zustimmung!!!


    Eigentlich nicht.
    Die Verantwortlichen für diese Reform sind entweder hochbefördert, in der Opposition oder tot.
    Und mit Landtagswahlen kannst du da gar nichts ausrichten.
    Ein Großteil der Bevölkerung kriegt es ja auch gar nicht mit.

  • .... und, dass ein Genehmigungsverfahren Zeit braucht hat nicht mit "bürgerunfreundlich" zu tun!

    Doch, wenn drei Monate nach Einreichung des Antrages (bzgl. Kaufvertrag) die Akte erstmalig in die Hand genommen wird und erst dann ein Verfahrenspfleger bestellt wird (Gutachten, etc., wurde mit Antrag eingereicht).

    ... und du meinst ehrlich, dass das Absicht ist?
    Die Mitarbeiter der Gerichte tatsächlich schneller könnten, wenn sie nur wollten?


    dennoch wird man ständig torpediert (und eben nicht von der Rechtspflegerschaft, da funktioniert es nahezu immer bestens)


    Das Genehmigungsverfahren ist doch aber Rechtspflegeraufgabe :gruebel:


    Wenn ich das richtig mitgelesen habe, sind die Gericht ob der schieren Anzahl an Aufgaben einfach über jedem Limit.
    Und das mit jeder Art der übernommenen Aufgabenbereiche.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass jeder versucht, was er kann.

  • Genau ! Ein sehr großes Amtsgericht im hiesigen Bereich wird gerade mal mit 70% des erforderlichen Personals betrieben. Da braucht einen nichts mehr zu wundern.
    Und immer wieder wird über nachlässige Arbeitsweise der aufgelösten staatl. Notariate geklagt.

  • Ich denke, es gab - wie in jedem anderen Beruf auch - solche und solche Notare. Alle über einen Kamm zu scheren, wird die Wirklichkeit kaum treffen, auch wenn jetzt viel aufkommen mag.

    :daumenrau

    Ich glaube kaum, dass Ar-Men über das Notariat schreibt, das ExRat näher kennt.
    Nur offensichtlich hatten andere Büros eine andere Einstellung.

    "Ausbaden" müssen es nunmehr die Bürger.
    .... und, dass ein Genehmigungsverfahren Zeit braucht hat nicht mit "bürgerunfreundlich" zu tun!

    Ich spreche von den Notariaten, die wir hierher übernommen haben, bei denen die ehemaligen Bezirksnotare Freiberufler geworden sind.

    Es ist festzustellen, dass die Notariate, bei denen die ehemaligen Bezirksnotare zu den Grundbuchämtern bzw. zu den Nachlass- und Betreuungsgerichten gewechselt sind, wesentlich unproblematischer, wenn auch nicht unproblematisch, sind.

    Nichts anderes hört man von anderen Gerichten.

  • Man versucht es den Kollegen bei Gericht schon leicht zu machen indem man ihnen die Sachen mundgerecht und entscheidungsreif vorbereitet (man war ja schließlich mal selbst Entscheider und weiß worauf es ankommt), dennoch wird man ständig torpediert (und eben nicht von der Rechtspflegerschaft, da funktioniert es nahezu immer bestens).

    Wenn ich gerade mal die von den ehemaligen Notariaten übernommenen Eröffnungen der Verfügungen von Todes wegen zu Sterbefällen aus 2016 und 2017 durchhabe und noch auf 100erten von Testamentseröffnungen und Erbscheinsanträgen aus 2018 sitze (von den Rechnungslegungen in Betreuungsverfahren zurück bis 2016 ganz zu schweigen), wie soll ich da innerhalb von Wochen ein Genehmigungsverfahren durchziehen.

    Sind ja ja schon froh, dass wir die Berge von liegen gelassenen Vergütungsanträgen zwischenzeitlich bearbeitet haben, damit zumindest die Betreuer ihr Geld haben.

    Und zum Satz, man sei ja mal Entscheider gewesen und wisse worauf es ankommt: das vom Gericht im Rahmen der Beweiserhebung einzuholende Gutachten wird vorgelegt. Und was, wenn das Gericht das Beteiligtengutachten nicht anerkennen will oder kann? Dafür werden die durch die Beteiligten beizubringenden Personenstandsurkunden von manchen Notaren nicht beigebracht bzw. mitvorgelegt und im Anschreiben darauf hingewiesen dass evtl. fehlende Personenstandsurkunden bei den Beteiligten anzufordern seien. Nicht einmal der Versuch wird gemacht, Antrag und Personenstandsurkunden zusammen vorzulegen. Das ist unsere Erfahrung jetzt in 2018. Ganz toll.

  • Ist die Geschäftsstelle der urkundenverwahrenden Stelle auch für die Erteilung von weiteren vollstreckbaren notariellen Urkunden zuständig ?

    vgl. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true

    Ihr solltet mal im Wissensportal die entsprechenden Seiten zu den Register- bzw. Sachgruppeneinträgen anschauen.

    Dort steht, was SE-Zuständigkeit und was Rpfl-Zuständigkeit ist.

    Kannst auch Deinen FAAB (Entscheider oder SE) fragen. Denen wurde es bei der Schulung erläutert.

    Weitere vollstreckbare Ausfertigung ist ...


    Rpfl-Zuständigkeit!

  • Allzu groß scheint der Leidensdruck aber für die Betreuer dort nicht zu sein:

    Zitat

    Nach den tagesaktuellen Analysen ging es zum gemütlichen Teil über. Bei Kaffee, Kuchen und Vesper kamen die Besucher miteinander ins Gespräch. Der Mundartdichter Hugo Breitschmid aus Dürnau sorgte mit seinen schwäbischen Gedichten und Lesungen für Heiterkeit und beste Unterhaltung.

    Eine sehr positive Herangehensweise :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Aus dem ersten Artikel:

    "Seit die Regierung im Jahre 1997 über die Wiederbesetzungssperre den Neueinstellungen von Richtern einen Riegel vorschob, sind wichtige Posten, vor allem bei der Strafgerichtsbarkeit, unbesetzt geblieben. Das hat sich erst nach der Bundestagswahl 2017 geändert, seit die Einnahmen wieder fließen."

    Hatte Ba-Wü tatsächlich jahrelange Einstellungsstopp im Richterbereich? :gruebel:


    Nicht wirklich nachvollziehbar finde ich, dass die Einrichtung von Betreuungen aktuell monatelang dauern soll. Das Altverfahren erst mühsam im neuen Programm erfasst werden müssen, ist klar. Einen Eilfall im Programm einzugeben und zu bearbeiten, dürfte aber doch unabhängig davon möglich sein.

  • ...

    Allzu groß scheint der Leidensdruck aber für die Betreuer dort nicht zu sein:

    Nach den tagesaktuellen Analysen ging es zum gemütlichen Teil über. Bei Kaffee, Kuchen und Vesper kamen die Besucher miteinander ins Gespräch. Der Mundartdichter Hugo Breitschmid aus Dürnau sorgte mit seinen schwäbischen Gedichten und Lesungen für Heiterkeit und beste Unterhaltung.

    Eine sehr positive Herangehensweise :D

    Naja, wenn schon die Betreuervergütungen nicht pünktlich bezahlt werden können, wird man die Betreuer wohl noch bespaßen dürfen:teufel:.


    Was die nicht besetzten Planstellen anbelangt:

    Zum Einzelplans 05 Ministerium der Justiz und für Europa im Doppelhaushalt 2018/2019 für 2018 führt das Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration in der Landtagsdrucksache 16 / 3910 vom 17. 04. 2018
    https://www.landtag-bw.de/files/live/sit…0/16_3910_D.pdf
    aus (Hervorhebung durch mich):

    „Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind derzeit 134,88 Planstellen im gehobenen Dienst unbesetzt. Im Zuge der Grundbuchamts- und Notariatsreform erfolgten umfangreiche Aufgabenverlagerungen von den zum 1. Januar 2018 aufgelösten Notariaten zu den Amtsgerichten. Ein Teil der württembergischen Bezirksnotare, die dem gehobenen Dienst angehören, sind seither als freiberufliche Notare tätig und haben den Landesdienst verlassen. Die konkrete Anzahl der im Landesdienst verbleibenden Notare stand somit ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt endgültig fest. Bereits seit dem 1. Oktober 2009 werden Bezirksnotare, die in den Ruhestand treten durch Rechtspfleger ersetzt, da die Ausbildung zum württembergischen Bezirksnotar weggefallen ist. Um die Rechtspflegerbefähigung zu erlangen ist ein 36-monatiger Vorbereitungsdienst erforderlich. Freie Planstellen können daher nicht ohne Weiteres nachbesetzt werden. Prüfungsabsolventen der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen können nach erfolgreicher Prüfung jeweils nur im November eines Jahres in den gehobenen Dienst übernommen werden. Von den Reformen sind auch die Beamten des mittleren Dienstes sowie Tarifbeschäftigte betroffen. Derzeit sind in einem Umfang von 43,74 Planstellen im mittleren Dienst sowie 243,41 Planstellen im Tarifbereich unbesetzt. Ein Teil der bisher in den Notariaten beschäftigten Servicekräfte sind zu einem freiberuflichen Notar gewechselt. Außerdem werden zum 1. Januar 2019 insgesamt 80 Planstellen und zum 1. Januar 2020 weitere 59,5 Planstellen in Wegfall geraten

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nun haben die Probleme mit der Notariatsreform auch den SWR erreicht:

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…laesse-100.html

    Erstaunlich: „…Eine Folge: nicht eröffnete Testamente. Doch Beschwerden von Bürgern gebe es so gut wie keine. …“

    Das finde ich wiederum gar nicht erstaunlich. Wenn es ein halbes Jahr dauert bis man eine Akte in die Hand nimmt, wird sich diese Spanne noch verdoppeln, bis man die Beschwerden von Bürgern über die lange Bearbeitungsdauer in die Hand nimmt. Bzw. diese Beschwerden dringen erst gar nicht durch, wenn niemand bei Gericht das Telefon abnimmt oder die Akten findet. So hat man die Galgenfrist noch etwas verlängert.

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