Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Weiss jemand, wie hoch die Personalunterdeckung bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten ist ?

    Ich habe heute mit einer Geschäftsstelle eines Nachlassgerichts telefoniert, um einen Termin für eine Verpflichtung als Nachlasspfleger auszumachen. Was ich da gehört habe, hat mich fast umgehauen.

    Das Gericht im Norden BaWü´s ist für ca. 82.000 Menschen bezirksmäßig zuständig und hat 1 (in Worten: EINE!!) Entscheiderin, die noch dazu nur zu 0,7 zuständig ist. Sonst keinen, der Nachlasssachen (als Entscheider) macht. Das gibts doch nicht!!!

    0,7 Nachlass-Stellen für über 80.000 Menschen im Gerichtsbezirk???

    Liebes Justizministerium, was soll das?????

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Weiss jemand, wie hoch die Personalunterdeckung bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten ist ?

    Ich habe heute mit einer Geschäftsstelle eines Nachlassgerichts telefoniert, um einen Termin für eine Verpflichtung als Nachlasspfleger auszumachen. Was ich da gehört habe, hat mich fast umgehauen.

    Das Gericht im Norden BaWü´s ist für ca. 82.000 Menschen bezirksmäßig zuständig und hat 1 (in Worten: EINE!!) Entscheiderin, die noch dazu nur zu 0,7 zuständig ist. Sonst keinen, der Nachlasssachen (als Entscheider) macht. Das gibts doch nicht!!!

    0,7 Nachlass-Stellen für über 80.000 Menschen im Gerichtsbezirk???

    Liebes Justizministerium, was soll das?????


    Wir an unserem Gericht (RLP) haben für ca. 47.000 Einwohner 0,54 Planstellen, wobei der Deckungsgrad gerade knapp über 70 % beträgt. Das ist also auch nicht viel mehr als dort, und es funktioniert einwandfrei.

    Außerdem kann es immer noch sein, dass die Servicemitarbeiterin das dramatischer darstellt, als es ist. Vielleicht ist momentan jemand krank oder im Urlaub....

  • DippelRipfl:

    Der Schlüssel bei euch bedeutet gut 0,11 Stellen je 10.000 Einwohner.

    Der bei dem von mir genannten Gericht nur 0,085 je 10.000 Einwohner. Das ist dann schon fast 1/4 weniger.

    Und ich darf dir versichern, dass an dem Gericht schon alleine wegen der Bevölkerungsstruktur sehr sehr viele Testamente und umfangreiche Erbscheinsverfahren aufgrund größeren Nachlässen mit Immobilien etc. durchzuführen sind. Der Teil von BaWü ist nämlich "finanziell" durchaus als "gesegnet" zu bezeichnen. Ob man das mit anderen Gerichtsbezirken vergleichen kann? Ich weiß es nicht.

    Und nein, in BaWü ist nicht nur jemand krank und/oder im Urlaub....das sind ganz ganz andere und tiefergreifende Probleme. Wobei die dann oft auch schon bei den Geschäftsstellen liegen. Die kommen nämlich nicht mit dem Posteingang, Erfassen und Schreiben nach. Es klemmt an allen Ecken und Enden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • seit wann wird bei der Personalbedarfsberechnung von "zu versorgenden Einwohnern" ausgegangen?
    Ist doch an sich unglaublich normal, dass der Personalbedarf aus den Verfahrenszahlen abgeleitet wird
    (pebb§y ist Teufelswerk, ich weiß und stimme auch zu, dass die ausgewiesene Basiszah/Zeit pro Verfahren meist eher absurd niedrig ist)

    Es könnte bspw. so sein, dass Verfahren unrichtig erfasst werden/wurden (entweder zum Vorteil oder zum Nachteil), sodass weniger/mehr Verfahren in die Personalbedarfsberechnung einfließen

    Außerdem wird der Personalbedarf immer für ne gewisse Zeit auf Basis von vorher ermittelten Bedarfszahlen ermittelt.
    Wie das für dieses Jahr gemacht wurde? keine Ahnung- Vielleicht wurde (schlecht) geschätzt, vielleicht wurden Zahlen aus den Notariaten übernommen, die im Vorjahr vielleicht auch nicht unbedingt auf Hochtouren liefen-> nix genaues weiß man nix
    Für die Zukunft werdens (hoffe ich doch!) die im eigenen Bereich ermittelten Bedarfszahlen maßgebend sein und dann wird man sehen (oder auch nicht)

    ganz zu schweigen von dem schon von Dippelripfl angesprochenen Punkt

    Ganz grundsätzlich hat Baden-Württemberg einen Rechtspflegerpersonaldeckungsgrad, von dem inbesondere Rheinland-Pfalz feucht träumt
    Das gilt an sich auch für die Nachlassgerichte, die Teil der AGs sind
    Irgendwelche kurzfristigen Ausfälle sind natürlich möglich
    Und -wie du auch sagst- im Servicebereich mag das anders sein.

    Ganz unabhängig davon, dass ganz erhebliche Altlasten ausgelöffelt werden müssen

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Weiss jemand, wie hoch die Personalunterdeckung bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten ist ?

    Das Gericht im Norden BaWü´s ist für ca. 82.000 Menschen bezirksmäßig zuständig und hat 1 (in Worten: EINE!!) Entscheiderin, die noch dazu nur zu 0,7 zuständig ist. Sonst keinen, der Nachlasssachen (als Entscheider) macht. Das gibts doch nicht!!!

    0,7 Nachlass-Stellen für über 80.000 Menschen im Gerichtsbezirk???

    Wir an unserem Gericht (RLP) haben für ca. 47.000 Einwohner 0,54 Planstellen, wobei der Deckungsgrad gerade knapp über 70 % beträgt. Das ist also auch nicht viel mehr als dort, und es funktioniert einwandfrei.

    Ein typischer Äpfel-mit-Birnen-Vergleich!

    Es wäre einmal gut zu wissen wie das Haus insgesamt mit Personal ausgestattet ist, um einen einigermaßen objektivierbaren Rückschluss ziehen zu können, was an diesem Gericht fehl läuft. Sollte tatsächlich nur ein Entscheider die gesamte Nachlassabteilung wuppen müssen, dann halte ich das gelinde gesagt nach so einer Reform für absurd.

    Dabei gibt es im Allgemeinen durchaus Möglichkeiten Tätigkeiten im Nachlass auf mehrere Schultern zu verteilen, um wenigstens die sog. "Zeitfresser" auf ein erträgliches Niveau für die eine Mitarbeiterin zu reduzieren (Beispiel Testamentseröffnung). Aber macht man sich nichts vor: Es bleibt eine Tretmühle bei solchen Massen, die weiteren Arbeitsaufwand bei der Aufarbeitung der Verfahren produzieren werden.

    Willkommen in der Welt der Neuen Bundesländer bis vor 10 Jahren!

  • Weiss jemand, wie hoch die Personalunterdeckung bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten ist ?

    Ich habe heute mit einer Geschäftsstelle eines Nachlassgerichts telefoniert, um einen Termin für eine Verpflichtung als Nachlasspfleger auszumachen. Was ich da gehört habe, hat mich fast umgehauen. Das Gericht im Norden BaWü´s ist für ca. 82.000 Menschen bezirksmäßig zuständig und hat 1 (in Worten: EINE!!) Entscheiderin, die noch dazu nur zu 0,7 zuständig ist. Sonst keinen, der Nachlasssachen (als Entscheider) macht. Das gibts doch nicht!!! 0,7 Nachlass-Stellen für über 80.000 Menschen im Gerichtsbezirk??? Liebes Justizministerium, was soll das?????

    In unserem Gerichtsbezirk (ca. 118.000 Einwohner) sind in Nachlasssachen ein Rechtspfleger mit 0,8 Anteil und ein Richter mit 0,05 Anteil tätig.

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Sind die Nachlassgerichte personell immer noch unterbesetzt ?
    Es ist schon erstaunlich, dass die langen Bearbeitungszeiten von der Bevölkerung ohne großes Murren hingenommen wird.

    Es klemmt bei den Serviceeinheiten. Bei den Entscheidern unterstützen zwischenzeitlich Rechtspfleger.

  • Aktueller Fall von mir:

    Erbfall Anfang Mai.
    Testamentseröffnung Mitte Oktober.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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