Warum bittest du nicht um Vollzug des Vorantrags unter Schilderung der Sachlage? War bei mir dann nie ein Thema (und auch bei den Kollegen nicht).
Weil mir telefonisch durch die SE mitgeteilt wurde, dass "Leute wo nerven" im Stapel unten landen :(. Ich würde da lieber einfach unauffällig die Urkunde einreichen und Vollzug im Grundbuch nach Erledigung der Voranträge bitten.
Das eigentliche Problem ist, dass die Mittelfreigabe bei der Bank bei nicht im GB eingetragenen Bestand die Freigabe durch zwei eher höherrangige Personen erfordert. Aber das ist wirklich nicht das Problem des GBA.