Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Warum bittest du nicht um Vollzug des Vorantrags unter Schilderung der Sachlage? War bei mir dann nie ein Thema (und auch bei den Kollegen nicht).


    Weil mir telefonisch durch die SE mitgeteilt wurde, dass "Leute wo nerven" im Stapel unten landen :(. Ich würde da lieber einfach unauffällig die Urkunde einreichen und Vollzug im Grundbuch nach Erledigung der Voranträge bitten.

    Das eigentliche Problem ist, dass die Mittelfreigabe bei der Bank bei nicht im GB eingetragenen Bestand die Freigabe durch zwei eher höherrangige Personen erfordert. Aber das ist wirklich nicht das Problem des GBA.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • :( Wie gesagt, ich kann nicht für andere sprechen. Wobei "nerven" und "ich erkläre die Sachlage" schon nochmal zwei paar Stiefel sind. Aber man steckt nicht drin, auch nicht in der SE-Mitarbeiterin. Grundsätzlich würde ich solche Dinge generell aber per Mail unter Angabe des Aktenzeichens erklären. Im Endeffekt entscheidet der zuständige SB.

    Ansonsten bleibt dir nix anderes, als den Folgeantrag einzureichen, um die Sache - hoffentlich - zu beschleunigen.
    Ich möchte allerdings anmerken, dass ich seit diesem Jahr nicht mehr in einem zGBA tätig bin und sich die Abläufe durchaus ändern können ;)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Endlich mal was nicht aus Heilbronn ! Thanx für die Meldung.:daumenrau

    Blöd ist die Situation halt auch für weniger betroffene Nachlassgerichte , die auf die Zuarbeit der abgesoffenen Gerichte angewiesen sind.
    So wartet man z.B. monatelang auf die angeforderten Nachlassakten vorverstorbener Ehegatten oder auf die Zusendung dort verwahrter zu eröffnender Testamente.

    Bei uns betragen die Wartezeiten auf eine Testamentseröffnung aktuell 5 Monate. Tendenz steigend.

  • Endlich mal was nicht aus Heilbronn ! Thanx für die Meldung.:daumenrau

    Blöd ist die Situation halt auch für weniger betroffene Nachlassgerichte , die auf die Zuarbeit der abgesoffenen Gerichte angewiesen sind.
    So wartet man z.B. monatelang auf die angeforderten Nachlassakten vorverstorbener Ehegatten oder auf die Zusendung dort verwahrter zu eröffnender Testamente.

    Bei uns betragen die Wartezeiten auf eine Testamentseröffnung aktuell 5 Monate. Tendenz steigend.

    Man kann den betroffenen im Ländle derzeit nur raten, möglichst nicht zu sterben.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Falsch. Die Verstorbenen leiden keine Not, zumindest nicht aufgrund dieser Reform. Folglich kann man nur raten, nicht zu erben. Und da gäbe es ja Mittel ... :unschuldi

    (Ich hoffe, die Ironie ist erkennbar.)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Amtsgerichte Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Heidenheim, Ludwigsburg, Mergentheim, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und Wangen im Allgäu haben gleichlautend folgende Meldung auf ihrer Internetseite eingestellt:

    "Auf Grund der Notariatsreform befindet sich unsere Nachlassabteilung derzeit noch im Aufbau. Zunächst müssen die von verschiedenen Notariaten übernommen Akten in der EDV erfasst und für die Bearbeitung im Amtsgericht vorbereitet werden. Ein hoher Geschäftsanfall muss anschließend priorisiert abgearbeitet werden. Dadurch kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Verfahrens derzeit ab. Wir bitten hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis."

    Das immer noch in Woche 20 des "Im-Aufbau-Befindens" ... In Heilbronn wird eine Abwandlung verwendet: Dort ist von 18 Notariatsstandorten die Rede.

  • Ob das sein kann?

    Sterbefall Dezember 2017 und bis heute keine Testamentseröffnung?

    https://www.rnz.de/nachrichten/si…rid,359852.html

    Wohl eher noch keinen Erbschein....aber das ist gleichfalls unschön...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ob das sein kann?

    Sterbefall Dezember 2017 und bis heute keine Testamentseröffnung?

    https://www.rnz.de/nachrichten/si…rid,359852.html

    Wohl eher noch keinen Erbschein....aber das ist gleichfalls unschön...

    man beachte #3126. Es scheint nicht unmöglich, dass tatsächlich noch die Testamentseröffnung aussteht. Derartige Zustände sind eig. untragbar, ohne dass ich den dies den dortigen Kollegen vorwerfen möchte.

  • Ob das sein kann?

    Sterbefall Dezember 2017 und bis heute keine Testamentseröffnung?

    https://www.rnz.de/nachrichten/si…rid,359852.html

    Wohl eher noch keinen Erbschein....aber das ist gleichfalls unschön...


    Doch, das passt schon - ich warte auch schon seit Anfang Dezember 2017. Da wurde ein Erbscheinsantrag mit privatschriftlichem Testament beim damals noch zuständigen Notariat eingereicht, Mitte Februar kam die Mitteilung, dass nun das AG zuständig sei, Mitte Mai der Hinweis, dass noch der Aktenbestand erfasst werde und man von Nachfragen absehen möge. Bis heute liegt kein Eröffnungsprotokoll vor (was ja nicht zwingend heisst, dass nicht eröffnet worden ist).

    Vom Erbschein wollen wir lieber gar nicht erst reden. Ich bin nur gottfroh, dass alle gesetzlichen Erben auch bei mir Antragsteller waren, da spart man sich immerhin die Anhörung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Selbst zwischen der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen bzw. der Erteilung des Erbscheins und der Erstellung bzw. Anfertigung der Abschriften und Ausfertigungen können nochmals Wochen wenn nicht sogar Monate liegen.

  • Ich sage ja immer: Die Wirtschaftskraft eines Landes geht einher mit einer gut funktionierenden Justiz. Schwächelt der Rechtsstaat, gehts meist insgesamt bergab. Also schön weiter sparen und zusammenstreichen, dann schaffen wir das irgendwann schon...nur was und wie, ist eben die Frage.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ob das sein kann?

    Sterbefall Dezember 2017 und bis heute keine Testamentseröffnung?

    Bis vor 10 Jahren in den neuen Ländern auch keine Seltenheit gewesen. Jetzt - den stetig wachsenden Neueinstellungen sei Dank - mittlerweile auch schon eher ungewöhnlich bishin zur Rarität.

    Hätte also nicht gedacht, dass sich die "Wendezeitverhältnisse" doch so schnell in BaWü einstellen werden...

  • Naja. Nicht alles wurde in diesem Jahr verbockt.
    Ein Kollege hat mir erzählt, dass bei der Eingliederung noch uneröffnete Verfügungen von Mai 2017 aufgetaucht sind. Einige Notariate haben schon recht früh nur noch recht wenig gemacht. Wenn das oft passiert ist, muss man erstmal den ganz alten Mist machen, bevor man sich an den alten macht .... :mad:

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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