Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit.

    ....

    :mad: Es gibt sogar Seminare, in denen man lernt, zu erledigende Aufgaben in eilig, wichtig usw. zu kategorisieren!

  • Entweder will man die Aussage von Cromwell nicht richtig lesen oder man versteht die Kritik, die u.a. zB auch von TL in #3310 geäußert wurde, nicht.

    Es geht nicht darum, sein zu bewältigendes Pensum ordentlich zu strukturieren, sondern es nicht sein kann, dass die Arbeit davon geprägt ist, wie eilig es ein Dritter hat, die Sachen erledigt zu wissen und dieser Zustand mittels Anpassung der eigenen Arbeitsweise mancher Kolleginnen und Kollegn damit gedeckt wird, ja gar der Dienstherr dafür in Schutz genommen wird. Dafür, dass man aus der Tretmühle an Massenbearbeitung nicht mehr herauskommt. Es darf doch in der Weise also Kritik erlaubt sein, dass z.B. eine Grundbuchumschreibung über ein Jahr dauert, ein Erbscheinsverfahren dadurch ausgebremst wird, weil man eingangs mit der Datenerfassung nicht hinterherkommt usw. ... Eben nichts Neues, als in den Neuen Ländern derselbe Zustand bis vor kurzem herrschte bzw. noch immer vor allem an kleinen Gerichten mit Sicherheit noch herrschen wird. Es ist also nicht nur ein Problem BaWü's, sondern alle Länder haben damit mehr oder weniger damit zu tun. Aber warum liest man darüber nix (mehr)?...Genau, weil man es bereits gewohnt ist, und deshalb soll keine Kritik daran mehr erlaubt sein?! Das kann doch nicht sein!

  • Entweder will man die Aussage von Cromwell nicht richtig lesen oder man versteht die Kritik, die u.a. zB auch von TL in #3310 geäußert wurde, nicht.

    Ich habe einen anderen Eindruck davon, wer was nicht richtig liest bzw. versteht.

    Es geht nicht darum, sein zu bewältigendes Pensum ordentlich zu strukturieren, sondern es nicht sein kann, dass die Arbeit davon geprägt ist, wie eilig es ein Dritter hat, die Sachen erledigt zu wissen

    Nein, es geht darum, dass einige Dinge tatsächlich eiliger sind als andere. Aber ohne darauf hingewiesen zu werden, ist dem einzelnen Rechtspfleger nicht unbedingt bekannt, welche eiligen Sachen sich in seinem Aktenstapel verstecken.

    und dieser Zustand mittels Anpassung der eigenen Arbeitsweise mancher Kolleginnen und Kollegn damit gedeckt wird, ja gar der Dienstherr dafür in Schutz genommen wird. Dafür, dass man aus der Tretmühle an Massenbearbeitung nicht mehr herauskommt. Es darf doch in der Weise also Kritik erlaubt sein, dass z.B. eine Grundbuchumschreibung über ein Jahr dauert, ein Erbscheinsverfahren dadurch ausgebremst wird, weil man eingangs mit der Datenerfassung nicht hinterherkommt usw. ... Eben nichts Neues, als in den Neuen Ländern derselbe Zustand bis vor kurzem herrschte bzw. noch immer vor allem an kleinen Gerichten mit Sicherheit noch herrschen wird. Es ist also nicht nur ein Problem BaWü's, sondern alle Länder haben damit mehr oder weniger damit zu tun. Aber warum liest man darüber nix (mehr)?...Genau, weil man es bereits gewohnt ist, und deshalb soll keine Kritik daran mehr erlaubt sein?! Das kann doch nicht sein!

    Ohne jetzt den ganzen Thread erneut gelesen zu haben, kann ich in den letzten Beiträgen nicht erkennen, dass jemand den Dienstherrn in Schutz nimmt. Der Einzige, der tatsächlich schrieb, es sei nicht so schlimm, ist kein Angehöriger der Justiz, sondern ein Kunde, der mitteilt, dass die derzeitigen Erledigungszeiten für ihn in Ordnung sind. Schade, dass das geflissentlich ignoriert wird.

    Es hat auch niemand generell Kritik verbieten wollen, lediglich den grundlosen Angriffen gegen die Kollegen ist zu Recht entgegengetreten worden.

  • Wieso sollte das bei der Justiz möglich sein , wenn das hiesige JM keinen entspr. "Deal" mit dem Finanzmysterium vereinbart ?

    Dann muss sich die Justiz halt auch mal bewegen, damit sich die Zustände verbessern.
    z.B. haben hier 3 Justizangestellte aus den üblichen Gründen (Vertragsbefristung, miserable Bezahlung, Überlastung, schlechte Aufstiegschancen) gekündigt.
    Ein Bankkaufmann/Kauffrau erhält nach 2,5 Jahren Ausbildung einen unbefristeten Vertrag, 14 Monatsgehälter, Fahrkostenersatz, einen täglichen Essenzuschuss von 2,50 €, bezahlte Weihnachtsfeier, Betriebsfest... usw.)

    Weiteres Beispiel:
    Sachsen zahlt für Schulreferendare 1.000.--€ Gehaltszulage.
    http://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1240510.html

  • Wieso sollte das bei der Justiz möglich sein , wenn das hiesige JM keinen entspr. "Deal" mit dem Finanzmysterium vereinbart ?

    Dann muss sich die Justiz halt auch mal bewegen, damit sich die Zustände verbessern.
    z.B. haben hier 3 Justizangestellte aus den üblichen Gründen (Vertragsbefristung, miserable Bezahlung, Überlastung, schlechte Aufstiegschancen) gekündigt.
    Ein Bankkaufmann/Kauffrau erhält nach 2,5 Jahren Ausbildung einen unbefristeten Vertrag, 14 Monatsgehälter, Fahrkostenersatz, einen täglichen Essenzuschuss von 2,50 €, bezahlte Weihnachtsfeier, Betriebsfest... usw.)

    Weiteres Beispiel:
    Sachsen zahlt für Schulreferendare 1.000.--€ Gehaltszulage.
    http://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1240510.html

    Die Zulage kann man aber dann quasi allen Beamten und Angestellten in der Justiz zahlen, da der Deckungsgrad überall bescheiden ist und nicht nur die Kolleginnen und Kollegen in den Nachlass- und Betreuungsabteilung
    am absaufen sind..

    Die Befristungszeiten von Angestellten sind zwischenzeitlich auch deutlich reduziert worden auf nunmehr 3 Jahre.

  • Was sagt denn Deine - von der Notariatsreform unabhängige - LJAufbewVO?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • ...die Überschrift kann man lesen. Das ist schon (fast) ausreichend :)


    "Bürger warten monatelang auf Erbscheine und andere wichtige Dokumente: das ist eine Folge der Notariatsreform. Ein Anwalt aus Bad Wurzach hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Land eingereicht."

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Verfassungsbeschwerde, klar. Mit dem Ziel, alle Notariate rückwirkend wieder zu errichten?

    Ich finde es bedauerlich, wenn unser höchstes, sehr wichtiges Gericht mit so einem Quatsch belastet wird.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Verfassungsbeschwerde, klar. Mit dem Ziel, alle Notariate rückwirkend wieder zu errichten?

    Ich finde es bedauerlich, wenn unser höchstes, sehr wichtiges Gericht mit so einem Quatsch belastet wird.

    Ich finde die erwähnte Verf. Beschwerde gar keinen Quatsch, sondern auch auf die restliche Bundesrepublik und die Justiz im Allgemeinen bezogen, eine notwendige Maßnahme. So kann es nicht weitergehen, das hat auch nicht nur mit der verkorksten Notariatsreform in Ba-Wü zu tun, sondern so ziemlich alle Gerichte in BRD-Land sind betroffen und personell auf Kante genäht und überall knirscht es im Getriebe.
    Mich wundert es sowieso, dass der Bürger diese Bearbeitungszeiten einfach so hinnimmt, obwohl doch ganz sicher auch finanzielle Verluste damit verbunden sind. Das gesagte könnte man auch auf die Zinssituation für Sparguthaben erweitern. Das erinnert mich an eine Herde fauler Schafe, welche vor lauter Angst vor dem bösen Wolf, der ihren Pferch umkreist, lieber still halten. Vielleicht hätte man dann, wenn man so etwas laut ausspricht, auch noch Nachteile zu befürchten. Gott bewahre.

  • Hier kann man den Artikel vollständig lesen: https://www.pressreader.com/germany/schwae…282209422010641.

    Der Beschwerdeführer wartet seit Sommer letzten Jahres in eigener Sache als Erbe auf einen Erbschein.

    Mich wundert es sowieso, dass der Bürger diese Bearbeitungszeiten einfach so hinnimmt, obwohl doch ganz sicher auch finanzielle Verluste damit verbunden sind.

    Vielleicht sind die Bürger schon zu Zeiten des Notariats darauf konditioniert worden, dass es sich nicht gehört, an Bearbeitungszeiten Kritik zu üben. :teufel:

  • Ist der denn überhaupt schon bei Gericht eingegangen?:teufel:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ist der denn überhaupt schon bei Gericht eingegangen?:teufel:

    Ja, Testament wurde eröffnet und im Oktober 2018 wurden die gesetzlichen Erben angeschrieben und zum Erbscheinsantrag angehört. Warum weiß ich nicht, da alle gesetzlichen Erben einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragt hatten (im Testament gab's nur Vermächtnisse). Aber sei's drum.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Verfassungsbeschwerde, klar. Mit dem Ziel, alle Notariate rückwirkend wieder zu errichten?

    Ich finde es bedauerlich, wenn unser höchstes, sehr wichtiges Gericht mit so einem Quatsch belastet wird.

    Ich finde die erwähnte Verf. Beschwerde gar keinen Quatsch, sondern auch auf die restliche Bundesrepublik und die Justiz im Allgemeinen bezogen, eine notwendige Maßnahme. So kann es nicht weitergehen, das hat auch nicht nur mit der verkorksten Notariatsreform in Ba-Wü zu tun, sondern so ziemlich alle Gerichte in BRD-Land sind betroffen und personell auf Kante genäht und überall knirscht es im Getriebe.

    Die Einführung eines Verfahrens der Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsgerichtsführung die in allen anderen 15 Bundesländern seit Jahren funktioniert soll also in Baden-Württemberg verfassungswidrig sein. Sorry, aber da halte ich die Bezeichnung "Quatsch" noch für zu vornehm. Zumal die Reform ja nun nicht unbedingt überraschend kam, man schaue sich nur mal an vor wievielten Jahren dieser Thread hier begonnen wurde.

    Zitat

    Mich wundert es sowieso, dass der Bürger diese Bearbeitungszeiten einfach so hinnimmt, obwohl doch ganz sicher auch finanzielle Verluste damit verbunden sind. Das gesagte könnte man auch auf die Zinssituation für Sparguthaben erweitern. Das erinnert mich an eine Herde fauler Schafe, welche vor lauter Angst vor dem bösen Wolf, der ihren Pferch umkreist, lieber still halten. Vielleicht hätte man dann, wenn man so etwas laut ausspricht, auch noch Nachteile zu befürchten. Gott bewahre.

    Au weia. Mir war völlig entgangen, dass es eine staatlich verordnete Pflicht zur Zahlung von Sparzinsen durch Banken gibt. Aber das wird Off-Tonic, lassen wir es.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • "Die Einführung eines Verfahrens der Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsgerichtsführung die in allen anderen 15 Bundesländern seit Jahren funktioniert soll also in Baden-Württemberg verfassungswidrig sein. Sorry, aber da halte ich die Bezeichnung "Quatsch" noch für zu vornehm. Zumal die Reform ja nun nicht unbedingt überraschend kam, man schaue sich nur mal an vor wievielten Jahren dieser Thread hier begonnen wurde."

    Juhu, in allen anderen 15 Bundesländern funktioniert es also. Da habe ich, mit Verlaub gesagt, wesentlich andere Nachrichten. Aber vielleicht bewegen wir uns jeweils in unserer eigenen Fake-News Blase. Du in Deiner funktionierenden Welt und ich in meiner anderen seit dem 1.1.18 in Ba-Wü und leider auch dem Rest nicht funktionierenden. Wer weiss das schon, was einem in Zeiten der Putinschen Fake News alles aufgetischt wird und was alles richtig ist.:teufel:

    "Au weia. Mir war völlig entgangen, dass es eine staatlich verordnete Pflicht zur Zahlung von Sparzinsen durch Banken gibt. Aber das wird Off-Tonic, lassen wir es."

    Nein, es gibt keine staatlich verordnete Pflicht zur Zahlung von Guthabenzinsen, aber es gibt eine mit staatlicher Billigung verordnete Null Zins Politik. Die funktioniert in absteigender Reihenfolge: EZB - Deutsche Bank - alle übrigen lokalen Kreditinstitute. Mit Billigung aller EU-Regierungen und der EU-Kommission sowie des europäischen Gerichtshofes. Ich warte nach Deinem Statement jetzt eigentlich nur noch auf den ersten Politiker, der behauptet, von alle dem nichts gewußt zu haben und alldies im übrigen nicht habe verhindert können. Unabhängigkeit der Banken bla, bla, bla...... Aber lassen wir diesen Teil der Diskussion, es gehört nicht zur Gerichtsbarkeit bei uns. Dies wirft allerdings ein Schlaglicht auf die Mentalität der heutzutage Regierten.

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