Nur fragt sich, ob das nach nicht einmal 4 Monaten –auch im Hinblick auf die Umstellung auf neue Software- Sinn macht.
... und im Hinblick auf die Überlastungsanzeigen der Entscheider durch diese aktuell auch Tätigkeiten der Serviceeinheiten (zu deren Unterstützung) vorgenommen werden, die selbstverständlich Kapazitäten für Tätigkeiten in eigener Zuständigkeit binden.
Wie schon anderweitig im Forum angedeutet: wenn dieser Schuss der Entscheider nur nicht nach hinten losgeht - frei nach dem Motto „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Denn noch kein Präsident bzw. Direktor eines AGs hat seine Beamten des gehobenen Dienstes als Urkundabeamten der Geschäftsstelle verpflichtet, d.h. deren Aufgaben entsprechend übertragen.