Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • http://www.stimme.de/heilbronn/nach…t140897,3956348

    Ich glaube, dass sich die Bürger im Ländle daran gewöhnen müssen, Wochen und Monate auf Anzworten des Nachlassgericht zu warten. Das ist jetzt dann eben so....traurig, aber wahr und natürlich vieeeeel kundenfreundlicher als vorher.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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    Ich glaube, dass sich die Bürger im Ländle daran gewöhnen müssen, Wochen und Monate auf Anzworten des Nachlassgericht zu warten. Das ist jetzt dann eben so....traurig, aber wahr und natürlich vieeeeel kundenfreundlicher als vorher.

    Ich glaube dahinter steckt System. Und zwar das Stuttgart21-System. Erst dem Bürger billig verkaufen und am Ende wird er froh sein, wenn es viel teurer dann fertig wird. Aber wie bei Vorpostern gesehen, die Entscheider spielen mit. Sie werden das Schiff gegen das Riff laufen lassen. Möglicherweise mit dem Kalkül, in Bälde mehr Kollegen zu haben. In der Zwischenzeit tun mir die betroffenen Bürger, welche durch den Trauerfall wahrlich schon genug gestreßt sind, leid. Aber so ist das Leben nun mal, sogar Asterix und Obelix haben das im Haus der römischen Bürokratie erfahren.

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    Ich glaube, dass sich die Bürger im Ländle daran gewöhnen müssen, Wochen und Monate auf Anzworten des Nachlassgericht zu warten. Das ist jetzt dann eben so....traurig, aber wahr und natürlich vieeeeel kundenfreundlicher als vorher.

    Wobei der Artikel aus fachlicher Sich natürlich Mist ist. Oder was ist mit der Beurkundung des Testaments nach dem Erbfall denn bitte gemeint? Und eine Aussetzung der Frist (für Ausschlagungen? Ein Bundesgesetz? Oh mann ....)? Das ist mir zu viel Polemik und zu wenig Recherche.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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    Ich glaube, dass sich die Bürger im Ländle daran gewöhnen müssen, Wochen und Monate auf Anzworten des Nachlassgericht zu warten. Das ist jetzt dann eben so....traurig, aber wahr und natürlich vieeeeel kundenfreundlicher als vorher.

    Ich glaube dahinter steckt System. Und zwar das Stuttgart21-System. Erst dem Bürger billig verkaufen und am Ende wird er froh sein, wenn es viel teurer dann fertig wird. Aber wie bei Vorpostern gesehen, die Entscheider spielen mit. Sie werden das Schiff gegen das Riff laufen lassen. Möglicherweise mit dem Kalkül, in Bälde mehr Kollegen zu haben. In der Zwischenzeit tun mir die betroffenen Bürger, welche durch den Trauerfall wahrlich schon genug gestreßt sind, leid. Aber so ist das Leben nun mal, sogar Asterix und Obelix haben das im Haus der römischen Bürokratie erfahren.


    Ja klar, alles wird zusammenbrechen.

    Wie war es denn bisher? Hat man bei der Ausschlagungsfrist bisher etwa auch "ein Äugle zugedrückt", wenn die Leute erst nach angemessener Trauer, also nach dem Sechswochenamt, zur Ausschlagung kamen? :mad:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Denn die Befreiung von dem Erfordernis der eidesstattlichen Versicherung ist ja ausdrücklich im Gesetz erwähnt.

    Ja , aber Dir ist offenbar immer noch nicht klar , dass es sich bei der Befreiung von der eV um einen Ausnahmefall handelt , der in vielen Notariaten zum Regelfall gemacht wurde.
    Wie man hier Schadensersatzpflichten konstruieren will , wenn die künftigen Nachlassrechtspfleger nun "back to the roots" kommen, ist mir ein Rätsel.
    Ich kann das als Betroffener nur begrüßen, auch wenn mein Terminkalender knallvoll wird .
    Mein erster Ausschlagungstermin nach § 344 VII FamFG ist übrigens am 04.01.2018 ;); unabhängig davon , ob die neue EDV funktioniert oder nicht.

    Äh, habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt? Oder versteht man manches mit Absicht falsch? Ich meinte gerade nicht, dass Schadensersatzforderungen konstruiert werden können, wenn die Rechtspfleger wie Du es so schön ausgedrückt hast, "back t the roots" kommen. Sondern ich setzte eigentlich darauf, dass es im Landesteil Baden noch ein paar im Sinne der Verfahrenserledigung für den Bürger verständnisvolle Rechtspfleger gibt, welche Erbscheine, die auf Grund bereits vom Nachlaßgericht alter Prägung vorbereitet übersandter und auch schon bis 1.1.18 eingegangener Anträge noch ohne EV beantragt wurden aus Kulanzgründen wie beantragt erteilen und dass man dann, wenn etwas schief gehen sollte, von Landesseite auf ( unwahrscheinliche oder wahrscheinliche, mögliche oder unmögliche) Schadensersatzforderungen gegenüber diesen Rechtspflegern verzichtet. Aber ich sehe schon, dies wird gnadenlos auf dem Rücken der betroffenen Bürger ausgetragen werden. Das Problem hat man ja auch noch gar nicht erkannt. Man reitet nur darauf herum, ob man mit dem wenigen Personal das alles schaffen kann. Dass allerdings ein gewaltiger Berg von alten Verfahren dadurch verschleppt werden kommt den neuen Rechtspflegern gar nicht in den Sinn. Dann viel Spass noch im neuen Jahr! Und guten Rutsch!


    ich muss sagen, ich finde das, was hier ausgeführt wird, wirklich entsetzlich!
    Es wird offensichtlich erwartet, dass die (sachlich frei und unabhängig arbeitenden) Rechtspfleger ihre Verfahren "aus Kulanzgründen" entgegen der eigenen Rechtsauffassung führen. Unabhängig von etwaigen Verzichten des Landes auf irgendwelche Schadensersatzansprüche ist das so weit weg von irgendeiner rechtsstaatlichen Verfahrensweise!
    Das was da in den Mund genommen wird ist nochmal so viel gruseliger, als das eigentliche "Problem", dass die bisher zuständigen Sachbearbeiter eine Handhabe praktiziert haben, die vielen anderen (nunmehr zuständigen Sachbearbeitern) kaum vertretbar erscheint.

    In der Gesellschaft in der ich leben möchte, ist das rechtsstaatliche Verfahren für sich ein Wert und nicht abhängig davon, welche Schadensersatzansprüche bestehen könnten, oder auch nicht.

    Inhaltlich finde ich das Verfahren auch etwas überspannt, aber das Gesetz sieht es für den Regelfall vor. Ausnahmen sind denkbar, aber halt eben Ausnahmen (bin da insb. bspw. bei Yarra und den Generalbevollmächtigten)

    Wenn man das anders haben will: Man möge seinem Bundestagsabgeordneten schreiben

    Im Übrigen steht jedem, der an der Verpflichtung zur Abgabe der Eidesstattlichen zweifelt (weil er meint, er wäre ein Ausnahmefall), der Rechtsmittelweg offen.
    (wobei ich IRGENDWIE befürchte, dass das Rechtsmittel häufg eher keine Aussichten auf Erfolg haben wird)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • So, aus und vorbei.

    Die Büros sind leer. Telefon- und Telefax ist ausgeschaltet. Der Briefkasten ist verrammelt.

    Das Notariatsschild ist abgeschraubt.

    An der Tür das Schild zur Notariatsreform mit Hinweis auf das Amtsgericht und die freiberuflichen Notare angebracht.

    Das wars dann.

    PS. 5 vor zwölf kam noch einer und wollte eine -kostenlose- Beratung. War nicht amused, dass er jetzt zu einem freiberuflichen Notar zu einer kostenpflichtigen Beratung muss. Und auch das Nachlassgericht wird ab Dienstag keine kostenlose erbrechtliche Beratung mehr durchführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Yarra (29. Dezember 2017 um 18:15)

  • Da sieht man es wieder: Der Ratsuchende kam um 5 vor 12 und es war schon 5 nach 12...

    Es war kurz vor 12.00 Uhr. Sog. „Technisches Betriebsende“ unseres Notariats war um 11.00 Uhr. Alles war zu diesem Zeitpunkt abgewickelt. Schlüssel an AG übergeben.

    Egal. Notariat ade. Und ab Dienstag: Grundbuchamt - wir kommen!

  • Alles war zu diesem Zeitpunkt abgewickelt.


    Die eigentliche Abwicklung (der offenen Urkundsgeschäfte) schließt sich ja noch an. Ich habe schon vor drei Tagen zwei Umzugskartons mit offenen Geschäften (einer davon nur Überwachung Vollzug Grundbuchamt...) an meine neue Stelle beim Grundbuchamt verbracht, einschließlich Siegelpresse und Ösmaschine. Die restlichen neun Kartons (vor allem Urkunden der letzten zwei Jahre) bringt irgendwann ein Umzugsunternehmen. Die Abwicklung erleichtert zumindest etwas den Abschied vom erlernten und gerne ausgeübten Beruf. Ich habe aber trotzdem gestern eine Träne verdrücken müssen.:heul:

  • R.I.P.

    Staatliches Notariat


    Ich werde besonders die kleinen Gerichte auf dem Land vermissen...bin gespannt, wie es sich alles entwickeln wird.

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  • Wenn am ersten Arbeitstag noch nichtmal das Telefon geht....

    Hat man in den letzten Wochen wohl nicht getestet...

    http://www.stimme.de/heilbronn/nach…t140897,3962536

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  • Und das ausgerechnet bei Deinem "Heimat-Nachlassgericht".

    Bin für die Zeit ab morgen früh auch mal gespannt wie ein Flitzebogen:flucht:.
    Schließlich steht bereits für übermorgen der erste Erbausschlagstermin an.
    Zunächst aber heißt es , die von forumSTAR unbeleckten Mitarbeiter des Serviceteams langsam in die Geheimnisse des Programms einzuweihen. Und zwar bevor ab 08.01.18 die Schulungen hierfür beginnen.
    Natürlich neben so Kleinigkeiten wie Büro einrichten, Akten einräumen, Testaments- u. Karteikartenschränke aufstellen, Testamente von Safebags in die Schränke wieder einräumen etc. pp........

  • ...wer konnte denn schon annehmen, dass im ehemaligen Telekom-Gebäude die Telefone nicht gehen?

    :D

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    3 Mal editiert, zuletzt von TL (3. Januar 2018 um 11:26)

  • Tja, wie war der erste Tag an der Nachlassfront.
    Ziemlich nervig.......
    Das ging schon damit los, dass das IUK-Fachzentrum den GVP nicht ausreichend umgesetzt hat, sodass - neben anderen Kleinigkeiten wie die Erfassung eines falschen Nachlassrichters - ein neues Reg.zeichen VI bei der Neuanlage erst mal nicht gebildet werden konnte.
    Für morgen besteht Hoffnung, dass Neueingänge sowie Altverfahren erfasst werden können.
    ZTR-Abruf ist für die Mitarbeiter des Serviceteams ebenfalls noch nicht möglich.
    Außerdem haben sich am Vormittag die ersten Anrufer gemeldet, was leider zu erwarten war.Immerhin war es nachmittags ruhig und morgen bestehen sowieso keine Telefonsprechzeiten.
    Blöd, wenn man noch keine Auskunft geben kann, weil man am Auspacken der Aktenstapel ist bzw. nur die Rechtspfleger forumSTAR-Kenntnisse haben.
    Heißt also , dass morgen früh die Rechtspfleger die ersten beiden Ausschlagungsverfahren mit Reg.Z VI anlegen dürfen , weil die ersten Termine bereits vergeben sind.

    Positiv zu vermelden gibts auch was :
    1.) Die neuen Mitarbeiter aus den Notariaten scheinen "in Ordnung" zu sein . Da kann Teambildung gelingen.:daumenrau
    2.) Die Umzugsfirma hat die offenen Nachlassakten, Karteikarten- u. Testamentsschränke zügig aus den einzelnen Notariaten geliefert.
    3.) IUK-Fachzentrum hat sich prompt gemeldet wegen der erwähnten Fehler. Lag wohl daran , dass wir gleich morgens um 8.00 Uhr die Fehler gemeldet hatten und womöglich
    die ersten Fehlermelder waren.

    Edith teilt noch folgendes mit :
    Wir verfügen nun auch über einen ausreichenden Vorrat an badischen Aktenstechern und -lochern :teufel:aus dem Fundus der aufgelösten Behörden.

  • Ich bin auf dem Betreuungsgericht mit Urkundenverwahrung - ohne Nachlassgericht - gelandet. Die Akten-Umzüge sind noch nicht abgeschlossen.
    Jetzt sieht man erst, welche Murks manche Notariate über die Jahre - mangels ausreichenden Personal - gebastelt haben. Da sind Testaments- und Erbvertragsverzeichnisse und Karteikarten wild durcheinander gemischt ebenso die Beilagen zu diesen Verzeichnissen, dazu hat man dann noch Betreuungsbeilagenakten gelegt, das alles ohne System und Inhaltsverzeichnis. Manche Notare haben vor 1975 von Testamenten und Erbverträgen jahrelang keine Mitteilungen an die Standesämter gemacht, d.h. diese Urkunden sind nicht im ZTR registriert. Auch zu Urkunden von 1951-1975 gibt es keine brauchbaren Register.

  • ... und morgen bestehen sowieso keine Telefonsprechzeiten.

    Was hat man denn hierunter zu verstehen? Dass man den Leuten vorschreibt, wann sie anrufen können und wann nicht?

  • Ich bin auf dem Betreuungsgericht mit Urkundenverwahrung - ohne Nachlassgericht - gelandet. Die Akten-Umzüge sind noch nicht abgeschlossen.
    Jetzt sieht man erst, welche Murks manche Notariate über die Jahre - mangels ausreichenden Personal - gebastelt haben. Da sind Testaments- und Erbvertragsverzeichnisse und Karteikarten wild durcheinander gemischt ebenso die Beilagen zu diesen Verzeichnissen, dazu hat man dann noch Betreuungsbeilagenakten gelegt, das alles ohne System und Inhaltsverzeichnis. Manche Notare haben vor 1975 von Testamenten und Erbverträgen jahrelang keine Mitteilungen an die Standesämter gemacht, d.h. diese Urkunden sind nicht im ZTR registriert. Auch zu Urkunden von 1951-1975 gibt es keine brauchbaren Register.

    Das überrascht mich in keinster Weise.

    Ich habe vorhergesagt, dass der Zuständigkeitswechsel viel Mist aufwühlen wird.

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