Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ministerium erwartet Konsolidierung bis zum Jahresende: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-re…2555f15128.html


    Zitat:
    "Sowohl die Notare als auch das Justizministerium sehen sich bei der Umsetzung der Reform auf einem guten Weg – inzwischen auch im Bereich der Betreuungsangelegenheiten. „Wir gehen davon aus, dass sich die Lage bis Ende des Jahres erheblich konsolidiert hat“, heißt es aus dem Justizministerium in Stuttgart. Praktiker sehen das ebenso."

    Meine Antwort: Schau‘ mer mal. Glauben kann ich es grad noch nicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (11. August 2018 um 21:50)

  • Die schnellste (!) Bearbeitung sind zwei Wochen und im Falle einer Beschwerde erfährt man "schon" innerhalb einer Woche wer zuständig ist? Oh man...

    Toll auch der Hinweis "oft braucht man keinen Erschein, zB dann nicht, wenn ein Testament vorliegt", aber weiter vorne im Artikel ist erwähnt, dass Eröffnung Monate dauern.

    Auch der Verweis auf die Alternativen ("Geschäftsführung ohne Auftrag", "Kaufvertragsverhandlungen ins Blaue") führen nur zu Kopfschütteln.

    Das einzige was positiv ist, dass, wenn ich den Artikel richtig verstehe, ein Richter für eine Übergangszeit ein Rechtspflegerpensum übernimmt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Das einzige was positiv ist, dass, wenn ich den Artikel richtig verstehe, ein Richter für eine Übergangszeit ein Rechtspflegerpensum übernimmt.

    Der Direktor des AG in Tettnang übernimmt gewiss kein Rechtspflegerpensum. Er geht ins Betreuungsgericht. Dort trifft er Statusentscheidungen, die sonst die Bezirksnotare treffen (Anordnung, Verlängerung, Aufgabenkreiserweiterung, Aufhebung). Richter und die Prüfung von Rechnungslegungen?

    Der Rest (Genehmigungen, Prüfung Rechnungslegung, Vergütung, Kosten, allg, Schriftverkehr) bleibt den Bezirksnotaren. Und dies vermutlich auf Dauer. Wenn einmal die Richter in BW die Statusentscheidungen (wie im übrigen Land) die Statusentscheidungen haben, sind auch die Bezirksnotare „nur“ noch Rechtspfleger (was ihre Tätigkeit angeht).

  • Dann sind die beiden Sätze im Artikel, die zu einem Absatz zusammgefasst sind, (Ich verkürze mal) aber missverständlich:

    "Er geht als Richter ans Betreuungsgericht. Wenn dann bald die eine frisch geprüfte Rechtspflegerin kommt, ist alles gut."

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (21. August 2018 um 06:59)

  • Ich bleibe dabei, dass es zu wenige Notare gibt.

    Gerade Kunden gehabt, die in einer baden-württembergischen Universitätsstadt eine Wohnung kaufen wollen. Bauträgervertrag wurde abgeschlossen durch den Bauträger und den Maker (!) als vollmachtslosem Vertreter der Käufer. Das ist an sich schon ein klarer Verstoß gegen § 17 Abs. 2a BeurkG - von der umfassenden Finanzierungsvollmacht, die dem Makler in der Urkunde erteilt wurde, wollen wir mal lieber gar nicht reden -, aber was mich wirklich fassungslos machte, waren die Mails, die die Kunden hier vorlegten. Sie baten um einen Termin an einem Freitag oder Montag, um anreisen zu können und bekamen gesagt, dass nur ein bestimmter Dienstag, 11:30, genau drei Wochen nach Versendung der Entwürfe in betracht käme. Sie baten dann darum, ihre Tochter - die dort studiert - als Vertreter zu schicken zu dürfen, weil sie dem Makler nicht trauen, Anwort war: "Das stört den Ablauf, weil dort alle Verträge zugleich beurkundet werden", also ein "Sammeltermin". Ein solch konsequentes Fernhalten der Kunden vom Beurkundungsverfahren führt in anderen Bundesländern (zurecht) zu erheblichen Problemen mit der Dienstaufsicht.

    Aber die Notaraufsicht scheint in BaWü ja nicht zu existieren. Hauptsache, man hat Mitte August schon über 3200 "Nummern" :eek:.

    (Positiv für mich, nicht für den Kunden: Da die Vollzugsgebühr ja schon für das bloße Anfordern der Nachgenehmigung bei den Käufern anfällt, sah sich der Notar nicht in der Lage, einen Genehmigungsentwurf zu fertigen. So kostete der Spaß die Kunden bei mir dann statt € 70,00 für eine Beglaubigung der Unterschrift ein paar hundert Euro für den Entwurf der Genehmigungserklärung).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ... Sie baten dann darum, ihre Tochter - die dort studiert - als Vertreter zu schicken zu dürfen, weil sie dem Makler nicht trauen, Anwort war: "Das stört den Ablauf, weil dort alle Verträge zugleich beurkundet werden", also ein "Sammeltermin". Ein solch konsequentes Fernhalten der Kunden vom Beurkundungsverfahren führt in anderen Bundesländern (zurecht) zu erheblichen Problemen mit der Dienstaufsicht.

    Der Notar hat halt keine Lust, den ganzen vielseitigen Schmonz Wort für Wort vorzulesen. Und Fragen dazu können die Notare oft sowieso nicht beantworten, weil die Verträge zu komplex sind. O-Ton: "Das haben sich schlaue Leute so einfallen lassen, glauben Sie mir, das passt schon." :teufel:

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • O-Ton: "Das haben sich schlaue Leute so einfallen lassen, glauben Sie mir, das passt schon." :teufel:

    :bigoops: Das heißt, das Beurkundunfsverfahren zum adabsurdum machen.

    Für was bezahlt man dann die Beurkundungsgebühren dann überhaupt? Wieso beurkundet man dann solche Verträge überhaupt? Sind Verträge, die auf diesem Beurkundungswege zustandekommen überhaupt wirksam?

  • O-Ton: "Das haben sich schlaue Leute so einfallen lassen, glauben Sie mir, das passt schon." :teufel:

    :bigoops: Das heißt, das Beurkundunfsverfahren zum adabsurdum machen.

    Für was bezahlt man dann die Beurkundungsgebühren dann überhaupt? Wieso beurkundet man dann solche Verträge überhaupt? Sind Verträge, die auf diesem Beurkundungswege zustandekommen überhaupt wirksam?

    Willkommen in der Realität.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Dann sind die beiden Sätze im Artikel, die zu einem Absatz zusammgefasst sind, (Ich verkürze mal) aber missverständlich:

    "Er geht als Richter ans Betreuungsgericht. Wenn dann bald die eine frisch geprüfte Rechtspflegerin kommt, ist alles gut."

    Es werden jetzt schon einige Richter - auch in Teilzeit - als Betreuungsrichter eingesetzt, die nur die richterlichen Tätigkeiten (und nicht die niedrigen Tätigkeiten eines Rechtspflegers) übernehmen. In einigen Jahren wird es aus biologischen Gründen auch auf den ba-wü Betreuungsgerichten auch nur noch Richter und Rechtspfleger - und keine Bezirksnotare mehr - geben.

  • O-Ton: "Das haben sich schlaue Leute so einfallen lassen, glauben Sie mir, das passt schon." :teufel:

    :bigoops: Das heißt, das Beurkundunfsverfahren zum adabsurdum machen.

    Für was bezahlt man dann die Beurkundungsgebühren dann überhaupt? Wieso beurkundet man dann solche Verträge überhaupt? Sind Verträge, die auf diesem Beurkundungswege zustandekommen überhaupt wirksam?

    Willkommen in der Realität.

    Willkommen in der Baden-Württembergischen Realität. Kunden und Dienstaufsicht im restlichen Bundesgebiet lassen sich das nicht bieten. Zurecht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich bleibe dabei, dass es zu wenige Notare gibt.

    Totengräber des Notariats. Wehret den Anfängen.

    Die Totengräber sind nicht die, die sich über die Mißstände beklagen, sondern die, die dafür sorgen, dass die Notare es nicht mehr nötig haben, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das AG Tettnang hatte nebenbei trotzdem Zeit, bei der SWR3 Eischallenge mitzumachen.

    https://www.schwaebische.de/landkreis/bode…d,10911677.html

    Etwas Motivation und "Abwechslung" bei der Arbeit darf man den Kolleginnen und Kollegen doch wohl auch gönnen zwischen den ganzen Aktenbergen..

    Na klar, so war das auch nicht gemeint. Eher als kleiner Augenzwinker

    Einmal editiert, zuletzt von DippelRipfl (30. August 2018 um 09:06) aus folgendem Grund: Schreibfehler

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