Verfassungsbeschwerde, klar. Mit dem Ziel, alle Notariate rückwirkend wieder zu errichten?
Ich finde es bedauerlich, wenn unser höchstes, sehr wichtiges Gericht mit so einem Quatsch belastet wird.
Ich finde die erwähnte Verf. Beschwerde gar keinen Quatsch, sondern auch auf die restliche Bundesrepublik und die Justiz im Allgemeinen bezogen, eine notwendige Maßnahme. So kann es nicht weitergehen, das hat auch nicht nur mit der verkorksten Notariatsreform in Ba-Wü zu tun, sondern so ziemlich alle Gerichte in BRD-Land sind betroffen und personell auf Kante genäht und überall knirscht es im Getriebe.
Die Einführung eines Verfahrens der Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsgerichtsführung die in allen anderen 15 Bundesländern seit Jahren funktioniert soll also in Baden-Württemberg verfassungswidrig sein. Sorry, aber da halte ich die Bezeichnung "Quatsch" noch für zu vornehm. Zumal die Reform ja nun nicht unbedingt überraschend kam, man schaue sich nur mal an vor wievielten Jahren dieser Thread hier begonnen wurde.
Mal ernsthaft: Was soll an der Notariatsreform verfassungswidrig sein?
Inwiefern soll der Beschwerdeführer durch die Notariatsreform in seinen Grundrechten verletzt sein?
Weil es jetzt länger dauert als früher?
Vor allem: Weil es bei ihm länger dauert als früher?
Es ist ja nicht so, dass alle Nachlassgerichte im ganzen Land absaufen, sondern es gibt durchaus Nachlassgerichte, bei denen es läuft. Das sind übrigens keine Fake News aus einer Filterblase, sondern (leider) eigene Erfahrung.