Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Verfassungsbeschwerde, klar. Mit dem Ziel, alle Notariate rückwirkend wieder zu errichten?

    Ich finde es bedauerlich, wenn unser höchstes, sehr wichtiges Gericht mit so einem Quatsch belastet wird.

    Ich finde die erwähnte Verf. Beschwerde gar keinen Quatsch, sondern auch auf die restliche Bundesrepublik und die Justiz im Allgemeinen bezogen, eine notwendige Maßnahme. So kann es nicht weitergehen, das hat auch nicht nur mit der verkorksten Notariatsreform in Ba-Wü zu tun, sondern so ziemlich alle Gerichte in BRD-Land sind betroffen und personell auf Kante genäht und überall knirscht es im Getriebe.

    Die Einführung eines Verfahrens der Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsgerichtsführung die in allen anderen 15 Bundesländern seit Jahren funktioniert soll also in Baden-Württemberg verfassungswidrig sein. Sorry, aber da halte ich die Bezeichnung "Quatsch" noch für zu vornehm. Zumal die Reform ja nun nicht unbedingt überraschend kam, man schaue sich nur mal an vor wievielten Jahren dieser Thread hier begonnen wurde.


    Mal ernsthaft: Was soll an der Notariatsreform verfassungswidrig sein?
    Inwiefern soll der Beschwerdeführer durch die Notariatsreform in seinen Grundrechten verletzt sein?
    Weil es jetzt länger dauert als früher?
    Vor allem: Weil es bei ihm länger dauert als früher?
    Es ist ja nicht so, dass alle Nachlassgerichte im ganzen Land absaufen, sondern es gibt durchaus Nachlassgerichte, bei denen es läuft. Das sind übrigens keine Fake News aus einer Filterblase, sondern (leider) eigene Erfahrung.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Juhu, in allen anderen 15 Bundesländern funktioniert es also. Da habe ich, mit Verlaub gesagt, wesentlich andere Nachrichten. Aber vielleicht bewegen wir uns jeweils in unserer eigenen Fake-News Blase. Du in Deiner funktionierenden Welt und ich in meiner anderen seit dem 1.1.18 in Ba-Wü und leider auch dem Rest nicht funktionierenden. Wer weiss das schon, was einem in Zeiten der Putinschen Fake News alles aufgetischt wird und was alles richtig ist.

    Du willst allen Ernstes behaupten, dass die Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsgerichtsführung in den 15 anderen Bundesländern nicht funktioniert und ebenfalls verfassungswidrig sein könnte? Sorry, aber dann hat sich das Diskutieren an dieser Stelle für mich erledigt, für Verschwörungstheorien ist mir meine Zeit zu schade.

    Übrigens: genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Das bis 01.01.2018 in Baden-Württemberg geltende System war verfassungsrechtlich doch recht bedenklich, wo von eine und der selben Stelle ein Vertrag beurkundet und dann natürlich immer ohne Beanstandung in das Grundbuch eingetragen wurde, während Verträge die von außen kamen kritisch beäugt wurden?

    Und natürlich musste vor dem 01.01.2018 nie ein Erbschein verlangt werden, wenn das Testament vorher beim selben Notariat gemacht wurde, das ist doch sehr bürgerfreundliche, gell? Und sicherlich haben die Notare bei den staatlichen Notariaten nie Unsinn in die Testamente geschrieben, was natürlich nur bei den Anwaltsnotaren wie z.B. in Hessen passiert, einem aus baden-württtembergischer Sicht unterentwickeltem Dritte-Welt-Land?

    Wenn man sich die Schauergeschichten mancher Rechtspfleger hier im Forum über die Urkunden Behandlung bei den staatlichen Notariaten so durchliest dann ist mir völlig unverständlich, wie man noch immer gegen die Reform sein kann, auch wenn diese sicherlich nicht glücklich abgelaufen ist.

    Dass die Bevölkerung das recht demütig hinnimmt (mit Ausnahme eines Rechtsanwaltes, der 6 Monate nach dem Tod seiner Mutter noch keinen Erbschein hat) ist ein gutes Zeichen. Der Staat ist nicht für uns da, wir sind für den Staat da.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Können wir uns bitte einfach auf den gemeinsamen Standpunkt einigen, dass die aktuelle Situation in BaWü nicht schön und keinesfalls einem Rechtsstaat zuträglich ist? Dass man Verständnis für die Bürger*innen (für den Genderquatsch muss Zeit und Geld ja auch sein:wechlach:) hat, wenn die sich verwundert die Augen reiben, dass man viele Monate auf eine Erbenlegitimation warten muss, bevor man sich bei Banken, Grundbuchämtern und sonstigen Stellen ausweisen kann? Dass diese langen Bearbeitungszeiten völlig unbefriedigend sind und eigentlich das Land alles dafür tun muss (ich höre mich an wie die Kanzlerin:wechlach:), dass sich diese Situation schnell ändert?

    Was nun aber konkret tun, dass sich (zügig) was ändert?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de


  • :daumenrau

    Ich habe auch noch nie verstanden, weshalb man der Justiz eines Bundeslandes bis Ende 2017 solche Sonderregelungen zugestanden hatte.

    Im Sinne einer gewissen Angleichung der Justiz in Deutschland war diese Reform längst überfällig.

  • Können wir uns bitte einfach auf den gemeinsamen Standpunkt einigen, dass die aktuelle Situation in BaWü nicht schön und keinesfalls einem Rechtsstaat zuträglich ist? Dass man Verständnis für die Bürger*innen (für den Genderquatsch muss Zeit und Geld ja auch sein:wechlach:) hat, wenn die sich verwundert die Augen reiben, dass man viele Monate auf eine Erbenlegitimation warten muss, bevor man sich bei Banken, Grundbuchämtern und sonstigen Stellen ausweisen kann? Dass diese langen Bearbeitungszeiten völlig unbefriedigend sind und eigentlich das Land alles dafür tun muss (ich höre mich an wie die Kanzlerin:wechlach:), dass sich diese Situation schnell ändert?

    Was nun aber konkret tun, dass sich (zügig) was ändert?

    Mit allem einverstanden.

    Was man tun muss, damit sich was ändert? Abwarten. Die Abläufe bei den Gerichten werden sich einspielen, denn niemand dort wird den Leidensdruck auf Dauer haben wollen. Ich denke nämlich, dass die Mitarbeiter der betroffenen Gerichte mindestens genauso unglücklich sind wie die betroffenen Bürger.

    Und natürlich müssen auch die höheren Behörden bis zum Ministerium hinauf was tun. Aber ich bin mir sicher: die schaffen das.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Was nun aber konkret tun, dass sich (zügig) was ändert?

    Meinst Du jetzt das Wunschvorstellungsdenken? Dann wäre es wohl die Personalsorge in den Griff zu bekommen und die damit einhergehende Ordnung der Struktur vorzunehmen...

    Das, was momentan real zu fassen ist: vermutlich den betroffenen Kolleginnen und Kollegen (das nennt sich ordentliches "gendern", die "Diversen" fallen im Zweifel unter "das" Kollegen und nicht unter das "*" :teufel:) viel viel Durchhaltevermögen und Mut und vor allem Gelassenheit zusprechen. Wenn die es nicht machen, machts eben keiner.

    Und dabei vermutlich die Gelegenheiten, die sich bieten zu nutzen und den Unmut über die Dienstvorgesetzten an höherer Stelle auszurichten und fortlaufend anzubringen...

  • Zitat von O.Weik


    Ein abschließender Tipp des Experten: Vielen Erben sei nicht bekannt, dass Notare auch heute noch einen Erbscheinantrag
    aufnehmen können. „Dort sind die gleichen Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen“, sagt Weik.

    Ob er weiß, dass das Wasser auf die Mühlen der Notare ist? In 5 Jahren wird der Nachlassvorgang dann komplett ausgelagert.


    Was ist im Übrigen damit

    Zitat von O.Weik


    Vorschläge zur Steigerung der Effizienz, wie etwa eine Änderung der Vorschriften über die Aktenführung


    gemeint? Ist die wirklich so grottig oder geht man das jetzt radikal an und überholt sich selbst?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Nö ;damit ist vor allem gemeint , dass nun IVer und VIer-Verfahren getrennt zu führen sind und es zu einem Sterbefall mehrere Aktenstücke geben kann.
    Das gab es vorher zu Notariatszeiten nicht.

  • [Quote=O.Weik]
    Ein abschließender Tipp des Experten: Vielen Erben sei nicht bekannt, dass Notare auch heute noch einen Erbscheinantrag
    aufnehmen können. „Dort sind die gleichen Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen“, sagt Weik.

    Das ist hier bereits so. Selbst wenn die Erbscheinsanträge beim Notar beurkundet werden, sind die Bearbeitungszeiten beim Nachlassgericht immer noch enorm (bei dem Personal). Übrigens ist es beim Notar um 19% teurer, aber darauf kommt es den Leuten nicht an.

    Dringend sollten hier die Arbeitsabläufe überprüft werden und vor allem die Controller abgeschafft werden. Übersendet der hiesige Controller tatsächlich 4 Seiten Registrierungs-und Erfassungsanweisungen für AR-Verfahren und rechnet 0.01 AKAs aus. Das fasst man einfach nicht !

  • Wer oder was ist ein Controller

    Controlling (englischto control, ‚steuern‘, 'regeln') ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als Teilfunktion der Unternehmensführung („das Management“ englischengl. managerial accounting), als ausgeübte Steuerungsfunktion (englischmanagement) sowie als Führungs- und Informationsaufgabe (englischsupervision) gesehen. Ein direktes Aequivalent zum deutschen Sprachgebrauch ist im englischen Sprachraum unbekannt.

    Im Ergebnis eine Geißel der Menschheit, die ihre Daseinsberechtigung daraus zieht, andere Menschen zu quälen. Als Folterinstrument wird insbesondere das Programm "Excel" verwendet, welches bei den Gefolterten schwere seelische Qualen verursacht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

    Einmal editiert, zuletzt von Bukowski (24. Januar 2019 um 23:22)

  • Übrigens ist es beim Notar um 19% teurer, aber darauf kommt es den Leuten nicht an.

    Ganz im Gegenteil! Während man beim Nachlassgericht ein mehrseitiges Nachlassverzeichnis korrekt ausfüllen muss, braucht man beim Notar nur eine großzügig nach unten abgerundete Pauschalangabe zu machen, die dieser dem Gericht weiter leitet, welches sie ungeprüft übernimmt. Da holt man lockerst die Umsatzsteuer wieder rein!

  • Übrigens ist es beim Notar um 19% teurer, aber darauf kommt es den Leuten nicht an.

    Die Umsatzsteuer nehmen die Leute in der Hoffnung, schneller zu ihrem Erbschein zu kommen, gerne in Kauf.

    Allerdings verkürzen sich die Bearbeitungszeiten oftmals nicht. Denn wenn ich einen Erbscheinsantrag protokolliert habe, alle Urkunden vorliegen und kein rechtliches Gehör zu gewähren ist, erteile ich den Erbschein in der Regel sofort.

    Wenn sich aber der Notar - wie immer häufiger - nicht um die erforderlichen Urkunden kümmert und nur die Ausfertigung des hoffentlich fehlerfreien Antrags mit dem Hinweis vorlegt, die erforderlichen Personenstandsurkunden beim Antragsteller anzufordern, setzt es immer häufiger einen Zwischenbescheid. Und da fallen viele Anteäge wieder hinten runter. Wenn es zum Schluss nicht sogar zu einer Zurückweisung wegen fehlender Beibringung der erforderlichen Urkunden kommt.

    Und auch bei der Wertangabe wird immer mehr geschludert. Es gibt sogar Notare (mir ist zumindest einer bekannt), die wollen allen Ernstes, dass wir als Nachlassgericht für sie den Geschäftsweert ermitteln.

    Und eine Verpflichtung zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses gibt es m. E. auch nicht. Die Mitteilung eines Kostenwerts reicht -wie beim Notar auch- wohl aus.

  • Im vorgenannten Zeitungsartikel wird ausgeführt:
    „Zwar konnten im vergangenen Jahr neue Stellen zur Entlastung geschaffen und sogar bereits besetzt werden, dabei handele es sich aber überwiegend um nicht ausgebildete Justizfachangestellte. Die Folge: Neben dem alltäglichen Geschäft mussten die neuen Kollegen eingearbeitet und Schulungen zum Nachlassrecht und –verfahren sowie dem neu eingeführten EDV-Programm zur Fallbearbeitung besucht werden.“

    Das ist sagenhaft: zuerst werden die meisten Justizangestellten mit langjähriger Erfahrung mit hohen Abfindungen zum 31.12.2017 entlassen, die dann umgehend zu den freiberuflichen Notaren mit ca. 30% mehr Gehalt gehen, dann stellt man fest, dass man plötzlich zu wenig Personal hat (wie kommt denn das ?) und jetzt stellt man fachfremdes Personal ein, das von der Materie keine Ahnung hat. Und dann wundert man sich noch, dass der Laden nicht läuft.

  • Wer oder was ist ein Controller

    Der Controller sitzt beim Landgericht und liegt uns laufend auf der Pelle, was wir besser machen könnten. Auch macht er Personalbedarfsberechnungen und wertet Statistiken aus. Weitere Controller sind beim OLG und JM.
    Schon beeindruckend, dass Du nie was von denen mitbekommen hast. Aber vielleicht war bei Dir die Verwaltung so schlau, dass sie die Controller bereits abgeschafft hat.

  • Glaub ich nicht, nur der Begriff für diese Fkt. war mir nicht geläufig.
    Ich glaube die Stelle die die Statistik schön rechnet ist seit längerem unbesetzt, zumindest bekommen wir seit 2 Jahren keine.
    Nicht das wir sie bräuchten, wir wissen auch so was los ist, die Sterbefälle und die steigenden Ausschlagungs-u. Pflegschaftsfälle sind nicht wegzurechnen.
    Ansonsten sind ja die Verfahrensabläufe geregelt.

  • Im vorgenannten Zeitungsartikel wird ausgeführt:
    „Zwar konnten im vergangenen Jahr neue Stellen zur Entlastung geschaffen und sogar bereits besetzt werden, dabei handele es sich aber überwiegend um nicht ausgebildete Justizfachangestellte. Die Folge: Neben dem alltäglichen Geschäft mussten die neuen Kollegen eingearbeitet und Schulungen zum Nachlassrecht und –verfahren sowie dem neu eingeführten EDV-Programm zur Fallbearbeitung besucht werden.“

    Das ist sagenhaft: zuerst werden die meisten Justizangestellten mit langjähriger Erfahrung mit hohen Abfindungen zum 31.12.2017 entlassen, die dann umgehend zu den freiberuflichen Notaren mit ca. 30% mehr Gehalt gehen, dann stellt man fest, dass man plötzlich zu wenig Personal hat (wie kommt denn das ?) und jetzt stellt man fachfremdes Personal ein, das von der Materie keine Ahnung hat. Und dann wundert man sich noch, dass der Laden nicht läuft.


    Das hat die Justiz ja auch ganz ohne Not getan: Link

    Vom 07.07.2014

    Zitat

    Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg rät in seiner aktuellen Denkschrift zu erheblichen Stelleneinsparungen im Bereich der Justiz. Vor allem durch die bis 2018 laufende Reform der Notariate und Grundbuchämter könnten insgesamt 1.131 Stellen beim Land wegfallen, darunter alleine 946 Servicekräfte. Gleichzeitig seien nach dem aktuellen Geschäftsanfall bei Gerichten und Staatsanwaltschaften dort heute schon 241 Servicekräfte zu viel im Einsatz.
    ...
    Aus Sicht des Rechnungshofs gibt es zudem keinen Grund, den Personalabbau hinauszuzögern.
    ....

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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